Hemmelmann Rene; BA 2017013 Talrainstr. 28, Fl. Nr. 547/20, Gemarkung Himmelstadt Wohnhausneubau mit Doppelgarage Genehmigungsfreistellungsverfahren; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.01.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Tailrainstr. 28, Fl. Nr. 547/20 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg III“. Das Bauvorhaben soll im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Das Baugrundstück liegt im Wasserschutzgebiet. Nach Überprüfung wurde festgestellt, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang eingehalten werden. Die Entwässerung ist nicht vorschriftsmäßig geplant. Die Verlegung von unzugänglichen Grundleitungen, z.B. unter der Gebäudesohle, ist nicht zulässig. Von Seiten der Verwaltung wird deshalb empfohlen, der Genehmigungsfreistellung zu widersprechen und zu erklären, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Die Entwässerung ist durch die Fachstelle für Wasserwirtschaft am Landratsamt Main-Spessart zu überprüfen. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Datenstand vom 07.06.2021 17:25 Uhr