Innenentwicklung; Erlass einer Förderrichtlinie/eines Förderprogrammes/einer Altortsatzung; Grundsatzdiskussion/Beratung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.03.2019 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Der Entwurf für ein kommunales Bauförderprogramm wurde den Gemeinderäten per Email zugesandt.
1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest das Programm. Folgende Diskussionspunkte und Änderungsvorschläge ergeben sich:

§ 1 Fördergebiet und Fördergegenstand
Das Gremium diskutiert zum Umfang des Fördergebietes. Inbegriffen sollten vor allem sein
der Kernbereich des Ortes von Klosterweg bis Gartenstraße. Ob darüber hinaus alle Häuser ohne Gärten links und rechts der Hauptstraße sowie die Brunntalstraße und die vordere Triebstraße (bis Wasserhäusle) inbegriffen werden sollen, ist noch zu beraten. Ebenso festgelegt werden muss, ob die Förderung auch Häuser, die älter als 60 Jahre sind, treffen soll.

§2 Förderfähige Maßnahme und Förderhöhe
Das Gremium diskutiert zu den Formulierungen insbesondere zu
(1) Neubau
(2) Abbruch
(3) Sanierung
Das Gremium ist sich darüber einig, dass gekaufte Immobilien auch zumindest saniert werden sollen. Deshalb ist der reine Erwerb der Immobilie, ohne Veränderungen am Haus, nicht förderfähig.
(4) förderfähige Maßnahmen
Nicht förderfähig sind Projekte, die nicht von der Gemeinde befürwortet werden.
Satz 3 und 4: städtebaulicher Berater
Die Formulierungen sollen in einen eigenen Absatz (5) gestellt werden.
Das Gremium ist sich darüber einig, dass ein städtebaulicher Berater hinzugezogen werden sollte. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Die Gemeinde hat aber ein Interesse daran, dass ein Berater in Anspruch genommen wird. Aus diesem Grunde sollen die Kosten für den Berater im Umfange von 500 € durch die Gemeinde übernommen werden.
Ob zu den förderfähigen Maßnahmen auch Innenumbauarbeiten mit aufzunehmen sind, wird diskutiert.

§5 Rechtsanspruch
Das Gremium stellt fest, dass eine Förderung nur im Rahmen der bewilligten Haushaltsmittel möglich ist.

§6 Inkrafttreten
Das Bauförderprogramm betrifft zukünftige Maßnahmen, die sich nach Inkrafttreten des Förderprogramms ergeben.

Nach den erfolgten Änderungsvorschlägen wird festgestellt, dass das Förderprogramm noch von rechtlicher Seite zu prüfen ist und im Anschluss durch die Verwaltung ausgearbeitet werden sollte. Zunächst sollen im laufenden Haushalt Mittel in Höhe von 50.000 € für das Förderprogramm bereitgestellt werden. Die Vorberatung zum Haushalt wird auf den 28.03.2019 terminiert.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 08.06.2021 09:22 Uhr