BA 2020007; Lärchenweg 7, Fl. Nr. 502/58, Gemarkung Himmelstadt Umbau eines Zweifamillienhauses zu einem Dreifamilienhaus mit Verlängerung der Doppelgarage und Errichten einer Grenzwand Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 14.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 14.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Bauherr plant den Umbau des Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 502/58 der Gemarkung Himmelstadt in ein 3-Familienwohnhaus. Die Garage soll um 2 m verlängert und an der Grundstücksgrenze eine 2 m hohe Wand errichtet werden. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mäusberg“. Das bestehende Gebäude hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der talseitigen Wandhöhe nicht ein. Die Überschreitung beträgt
0,22 m. Bezüglich der geplanten Umbaumaßnahmen hält das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Wegen der Höhe der grenzständigen Garagenwand ist eine Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich. Die notwendigen Stellplätze sind vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 502/58 der Gemarkung Himmelstadt mit Verlängerung der Garage und Errichtung einer Grenzwand wird erteilt. Vom Bauamt ist noch zu prüfen, ob 4 oder 5 Stellplätze benötigt werden. Der erforderlichen Abweichung von den Abstandsflächen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 10:59 Uhr