BA 2021011; Waldstr. 13, Fl. Nr. 382/27, Gemarkung Himmelstadt Neubau Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Garage und eines Carports auf dem Grundstück Waldstraße 13, Fl. Nr. 382/27 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Der Bebauungsplan lässt nur Sattel- und Krüppelwalmdächer mit 38 – 45 Grad Dachneigung und einer Eindeckung mit naturrotfarbenen Tonziegeln oder Betondachsteinen zu; Flachdächer sind unzulässig. Die geplanten Gebäude sollen jedoch ein Flachdach erhalten. Der Bebauungsplan schreibt vor, dass vor Garagen ein Stauraum von mindestens 5,00 m einzuhalten ist. Garage und Carport sollen jedoch bündig mit der Wohnhausfront und einem Stauraum von ca. 3,20 m errichtet werden. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die erforderlichen Befreiungen möglich. Bezugsfälle für die abweichende Dachgestaltung bei Nebengebäuden sind im Baugebiet bereits vorhanden. Die Nachbarunterschriften sind durch das Landratsamt Main-Spessart zur prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Garage und eines Carports auf dem Grundstück Waldstraße 13 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachgestaltung und Stauraum wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:39 Uhr