Bebauungsplan "Mausberg IV" Aufstellungsbeschluss gem § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m § 13 b BauGB; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.05.2021; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 29.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung am 06.05.2021 den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Mausberg IV“ im regulären Verfahren gefasst. Eine weitere Bearbeitung erfolgte nicht, da absehbar war, dass § 13 b BauGB wieder eingeführt werden soll. Nach dem „alten“ § 13 b BauGB hätte der Aufstellungsbeschluss bis 31.12.2019 und der Satzungsbeschluss bis 31.12.2021 gefasst werden müssen.
Das Baulandmobilisierungsgesetz ist am 23.06.2021 in Kraft getreten. Darin wurde der § 13 b in unveränderter Fassung wieder eingeführt. Nach § 13 b Satz 1 BauGB ist § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) anwendbar, wenn die Grundfläche nach § 19 BauNVO kleiner als 10.000 m² ist. Im beschleunigten Verfahren ist keine Umweltprüfung erforderlich. Ferner kann auf den Verfahrensschritt nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) verzichtet werden.
Formal müsste der Aufstellungsbeschluss vom 06.05.2021 aufgehoben werden.

Beschluss 1

Der Aufstellungsbeschluss vom 06.05.2021 für das Bebauungsplanverfahren „Mausberg IV“ (Regelverfahren) wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 b BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird verzichtet.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):
Fl. Nrn. 463 (T), 567 (T), 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574, 575, 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583 und 584, jeweils Gemarkung Himmelstadt.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplanausschnitt M 1:1.000 vom 29.04.2021.

Das Baugebiet erhält die Bezeichnung „Mausberg IV“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:37 Uhr