Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.10.2021 ö 3

Sachverhalt

In der zweiten Jahreshälfte berichtet die Verwaltung erstmalig über den aktuellen Stand des Haushaltsvollzugs. Mit dem Bericht wird die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres dargestellt und eine Prognose zum voraussichtlichen Jahresergebnis abgegeben.

Die Haushaltssatzung 2021 wurde am 06.05.2021 vom Gemeinderat beschlossen und mit Schreiben vom 19.05.2021 vom Landratsamt Main-Spessart genehmigt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung war der Haushalt 2021 vollziehbar. Bis zu diesem Zeitpunkt befand sich die Gemeinde Himmelstadt in der sogenannten haushaltslosen Zeit. 

Die Verwaltung berichtet mit dieser Vorlage über die Abweichungen der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsvollzugs gegenüber der Haushaltsplanung und die damit verbundenen Auswirkungen auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2021. In der Anlage zur Vorlage stellt die Verwaltung die Zwischenergebnisse des Haushaltsvollzugs 2021 zum Stand 10.09.2021 dar. 

Verwaltungshaushalt
Im Verwaltungshaushalt sind im Bereich der Steuern und Zuweisungen bei der Gewerbesteuer bereits ca. 100.000,00 € mehr eingenommen worden. Die Gewerbesteuer ist aber konjunkturabhängig. Gerade in den nächsten Jahren nach der Corona-Pandemie kann nur schwer eingeschätzt werden, wie sich die Gewerbesteuerzahlungen entwickeln
Die Restzahlungen der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer und die Schlüsselzuweisungen sind gegen Ende des Jahres 2021 zu erwarten. 

Überplanmäßige Ausgaben können beispielsweise in folgenden Bereichen verzeichnet werden:

- Feuerwehrwesen; Verwaltungs- und Zweckausstattung -1.923,15 €
- Grundschule; Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude -2.779,08
- Heimatpflege; Gemeinschaftsveranstaltungen – 5.979,36 €
- Kinderspielplatz; Gebäude- und Grundstücksunterhalt – 1.371,08 €
- Parkanlagen und öffentliche Grünflächen; Unterhalt Grünanlagen -1.420,40 €
- Bauhof; Arbeitsgeräte und Maschinen – 2.328,18 €
- Wasserversorgung; Unterhalt Entwässerungsanlagen – 4.180,56 €

Die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben ergibt insgesamt einen  
aktuell errechnete Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 98.185,19 €

Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt wurden Mehreinnahmen bei der Investitionszuweisungen vom Land für die Straßenausbaupauschale gebucht. Allerdings sind die Fördergelder für die Sanierung der Schulturnhalle noch nicht eingegangen und auch die Auszahlung der Förderung für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED ist – anders als erwartet - erst im Jahr 2023 geplant. 
Demgegenüber stehen Mehrausgaben bei der Erneuerung der Spielplätze (-1.484,55 €) und Erschließungskosten (-2.356,03 €). Fraglich ist, wie viel Kosten noch im Bereich Sanierung Schulturnhalle und Kellersanierung in der Grundschule auf die Gemeinde zukommen. 

Die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt ergeben einen aktuell errechneten Zuführungsbetrag zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von 814.603,88 €. 

Zum Vergleich zum Haushaltsjahr 2020: 
Hier betrug der Zuführungsbetrag zur Rücklage 1.217.335,23 €.

Bei der Haushaltsplanung 2020 wurde im Vorbericht darauf hingewiesen, dass die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt seit 2019 rückläufig ist. Der Zuführungsbetrag muss mindestens so hoch sein, dass die Tilgungsleistungen gedeckt sind. Der Überschuss ergibt die freie Finanzspanne. Diese wird für kommende Investitionen benötigt. 

Um die Zuführung auch in den nächsten Jahren zu gewährleisten, müssen die Ausgaben des Verwaltungshaushalts verringert werden bzw. die Einnahmen erhöht werden. Als erste Maßnahme soll daher über eine Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B entschieden werden. Trotzdem sollte sich der Gemeinderat Gedanken darüber machen, wie die Ausgaben im Verwaltungshaushalt verringert werden können.  

In diesem Zug weißt die Verwaltung nochmal darauf hin, dass vor Ausgaben bitte Rücksprache gehalten wird, ob finanzielle Mittel noch oder überhaupt zur Verfügung stehen. 

Laut Geschäftsordnung obliegt die Bewirtschaftungsbefugnis nur dem ersten Bürgermeister. 
Im Haushaltsjahr 2021 fällt aber zunehmend auf, dass bei Bestellungen von Privatleuten Rechnungen auf die Gemeinde Himmelstadt ausgestellt und zur Zahlung angewiesen werden sollen. 
Solange noch keine weitere Regelung zur Bewirtschaftungsbefugnis in der Geschäftsordnung getroffen wurde, werden Rechnungen daher nur noch nach vorheriger Absprache mit der Verwaltung erstattet. Barauslagen sind entsprechende Zahlungsbelege beizufügen. 

Dieser Schritt ist notwendig, um die finanziellen Mittel besser im Blick zu behalten bzw. einhalten zu können. 

Datenstand vom 31.01.2023 11:21 Uhr