Bebauungsplan "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel"; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB; Billigung des Bebauungsplanentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.11.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Firma allobjekt Gewerbeimmobilien GmbH & Co. KG, Ottostr. 8, 97070 Würzburg, plant die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs (Lebensmitteleinzelhandel) im Kreuzungsbereich B 27/MSP 8. Die erforderlichen Flächen sind im derzeitigen Flächennutzungsplan als Gewerbeflächen (GE) bzw. Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Es ist eine Umstufung in „Sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (SO)“ erforderlich. Ein entsprechender Beschluss wurde vom Gemeinderat am 06.05.2021 gefasst.
Zur Realisierung des Bauvorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Art der baulichen Nutzung „Sonstiges Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel“ mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteleinzelhandel“ gem. § 11 Abs. 3 BauGB erforderlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):
Fl. Nrn. 6403 (T), 6436, 6437, 6439, 6439/1, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan M 1:1.000 vom 28.10.2021.
Die Gemeinde ist Eigentümer der Wegegrundstücke Fl. Nrn. 6403 und 6439/1. Das Grundstück Fl. Nr. 6440 steht bereits im Eigentum des Investors. Alle anderen Grundstücke sind in Privateigentum und werden vom Investor erworben.
Für derartige Baumaßnahmen wird üblicher Weise ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag erstellt und im Durchführungsvertrag u. a. die Übernahme aller anfallenden Kosten geregelt.
Dies ist im vorliegenden Fall nicht möglich, da die genaue Größe des Objekts noch nicht abschließend feststeht. Gleichwohl wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen (s. TOP 9 im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung), in dem alle relevanten Punkte hinsichtlich der Kostenübernahme des Investors geregelt sind.
Das Ing. Büro Arz, Würzburg, wurde vom Investor mit der Bauleitplanung beauftragt. Herr Schneider vom Ing. Büro Arz stellt die Planung vor und beantwortet Fragen aus dem Gremium.

Beschluss 1

Beschluss 1 (Aufstellungsbeschluss):
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB, um die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes zu ermöglichen. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):
Fl. Nrn. 6403 (T), 6436, 6437, 6439, 6439/1, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan M 1:1.000 vom 28.10.2021.
Als Art der baulichen Nutzung wird festgesetzt: „Sonstiges Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel“ gem. § 11 Abs. 3 BauNVO mit folgenden zulässigen Nutzungen:
  1. Lebensmittelsortimenter, Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie ergänzenden Sortimenten anderer Warenbranchen, mit einer Verkaufsfläche von max. 1.200 m²
  2. Gastronomiebetrieb mit max. 200 m² Grundfläche
  3. Backshop/Backvorbereitung mit max. 99 m² Verkaufsfläche
  4. Metzgerei mit max. 99 m² Verkaufsfläche
  5. Lagerräume, Funktions- und Nebenräume, Verwaltungsräume, Aufenthalts-/Sozialräume für Personal, Sanitärräume
  6. Nebenanlagen
  7. Stellplätze
  8. Einkaufswagenboxen
  9. Werbeanlagen
  10. Abfallpresse, Wertstoff- und Abfallbehälter
  11. alle sonstigen für den ordnungsgemäßen Betrieb des Lebensmittelmarktes/Lebensmitteldiscounters erforderlichen Einrichtungen (z. B. Pfandräume)
  12. Ladestationen für Elektromobile

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Sondergebiet großflächiger Einzelhandel „Rote Wiese“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2 (Billigungsbeschluss):

Der Gemeinderat Himmelstadt billigt den Bebauungsplanentwurf des Ing. Büros Arz, Würzburg, vom 04.11.2021 samt Begründung vom 04.11.2021 und Umweltbericht vom 04.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3 (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB):

Auf Basis des Bebauungsplanentwurf vom 04.11.2021 samt Begründung vom 04.11.2021 und Umweltbericht vom 04.11.2021 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:15 Uhr