Bebauungsplan "Mausberg IV i. V. m. 6. Änderung des Bebauungsplans Mausberg II"; Festlegung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen; Beratung und Beschlussfassung sowie Billigung des Planentwurfes für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1, 4 Abs.. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 14.07.2022 ö 7

Sachverhalt

Der vom Ing. Büro Arz ausgearbeitete Planentwurf vom 12.05.2022 mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Infrastruktur und Altort am 19.05.2022 ausführlich beraten. Das Protokoll dieser Sitzung wird bekanntgegeben. Der Ausschuss war im Wesentlichen mit dem Planentwurf einverstanden und empfahl dem Gemeinderat, den Plan zu billigen.
In folgenden Punkten hat der Ausschuss keine Empfehlung ausgesprochen und die Entscheidung dem Gemeinderat „überlassen“:
  1. Zulassung von Flachdächern
  2. Festlegung der Länge des Stauraums vor Garagen
  3. zwingende Festsetzung von Photovoltaik auf den Dächern
  4. Festsetzung der Anzahl der Stellplätzen pro Wohnung, ggf. Änderung der Stellplatzsatzung
  5. Verbot von sog. Schottergärten im Vorgartenbereich

Beschluss 1

Beschluss 1 a)
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Zulassung von Flachdächern bei Wohnhäusern zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9

Beschluss 2

Beschluss 1 b)
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt zu, dass im Bebauungsplan „Mausberg IV“ Garagen und Carports mit Flachdächern versehen werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 2
Der Gemeinderat Himmelstadt legt den Stauraum vor Garagen auf 5 m fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Beschluss 4

Beschluss 3 a)
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt zu, zwingend PV-Anlagen auf den Dächern festzusetzen, soweit rechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Beschluss 5

Beschluss 3b)
Im gesamten Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sind die nutzbaren Dachflächen der Gebäude zu mindestens 50 % mit Photovoltaikmodulen zu belegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 6

Beschluss 4
Der Gemeinderat beschließt, pro Wohneinheit 2 Stellplätze festzusetzen. Die Stellplatzsatzung ist entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Beschluss 7

Beschluss 5
Im Bebauungsplan ist festzusetzen, dass sogenannte Schottergärten im Vorgartenbereich nicht zulässig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 8

Beschluss 6
Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf von 12.05.2022 i. d. F. vom 20.05.2022.

Der Gemeinderat beauftragt das Ing. Büro Arz, Würzburg, die heute gefassten Beschlüsse in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten, diesen mit neuem Änderungsdatum zu versehen und in dieser Fassung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauBG durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2023 14:51 Uhr