Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts (BayStrWG) - Einziehung eines Teilstücks der Ortsstraße Brückenstraße; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 03.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die erforderliche Kindergartenerweiterung (Kinderkrippe) soll in der Brückenstraße möglichst nah am bestehenden Kindergarten erfolgen. Hierzu ist es erforderlich, die Brückenstraße im südlichen Endbereich (Teilfläche Flurnummer 8070/2) zur Überbauung um ca. 37 Meter zu verkürzen. Die Brückenstraße ist dem öffentlichen Verkehr in diesem Bereich als Ortsstraße gewidmet. Liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, kann eine Straße oder ein Abschnitt daraus eingezogen werden. Zuvor ist die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen.

Durch die räumliche Nähe zum bestehenden Kindergarten ist ein gefahrloser Wechsel zwischen den beiden Gebäuden und die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen auf kurzem Weg und ohne die Gefahren einer Querung der öffentlichen Straße möglich. Zudem können bei dieser Lösung die meisten Parkplätze auf dem Grundstück der Grundschule erhalten werden. Der Zugang zum bestehenden Kindergarten bleibt unverändert bestehen. Der Schulparkplatz und das angrenzende Außenbereichsgrundstück können weiterhin über den ausgebauten Weg Flurnummer 8080/2 angefahren werden. Ein Durchgangsverkehr im öffentlichen Straßen- und Wegenetz kann schon bisher nicht stattfinden. Der Nutzen dieser Maßnahme ist insbesondere im Hinblick auf das Kindeswohl hoch zu bewerten. Demgegenüber steht, dass keinem Grundstück die Erschließung genommen wird und es zu keinen Einschränkungen kommt, die in der Abwägung annähernd gleich zu gewichten sind wie das Kindeswohl. Eine andere Möglichkeit, dieses Ziel mit ebenso wenigen Einschränkungen zu erreichen, besteht nicht. Die Flächen südlich des Kindergartens befinden sich im Außenbereich und im Besitz mehrerer Privateigentümer. Es ist nicht zu erwarten, dass der dort erforderliche Grunderwerb und die Schaffung des Baurechts im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen verwirklicht werden kann. 

Beschluss

Der Gemeinderat beabsichtigt die Einziehung des südlichen Endabschnitts der Brückenstraße. Der einzuziehende Straßenabschnitt ist ca. 37 Meter lang. Er beginnt am Eingangsbereich des bestehenden Kindergartengebäudes und endet am südlichen Bauende auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze von Flurnummer 8060. Die Einziehung soll zum Zeitpunkt der Sperrung erfolgen. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2022 12:16 Uhr