Bebauungsplan "Häuslesäcker", 1. Änderung - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB Abwägung der während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung vom 02.04.2020 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Häuslesäcker“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. 
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB ebenfalls abgesehen
Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 08.10.2020 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 07.12.2020 bis 15.01.2021 in der Gemeindeverwaltung Himmelstadt und der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Weiter bestand die Möglichkeit die Unterlagen auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen einzusehen.

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange:
       Am Änderungsverfahren wurden folgende Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und sonstige Institutionen mit Schreiben vom 03.12.2020 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt:

1        Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. Umgebung GmbH & Co. KG,
Zum Helfenstein 4,  97753 Karlstadt
2        Landratsamt Main-Spessart, Markplatz 8, 97753 Karlstadt, 

3        Markt Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen,
4        Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg
5        Regionaler Planungsverband c/o Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8,
97753 Karlstadt
6        Zweckverband Abwasserbeseitigung "Zellinger Becken", Würzburger Str. 26, 
97225 Zellingen
7        Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt
8        Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg - Servicestelle Würzburg, Postfach 11 02 63, 63718 Aschaffenburg
9        Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) - Sachbereich 3, Mainberger Straße 8, 
97422 Schweinfurt


Keine Anregungen und Hinweise:

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden benachrichtigt und äußerten sich einverstanden mit der Planung bzw. nahmen die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis, so dass davon ausgegangen werden kann, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der jeweiligen Institution nicht berührt werden:

3        Markt Zellingen 
7        Stadtverwaltung Karlstadt
9        Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) - Sachbereich 3




Anregungen und Hinweise:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht:
1        Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. Umgebung GmbH & Co. KG
2        Landratsamt Main-Spessart 
4        Regierung von Unterfranken
5        Regionaler Planungsverband c/o Landratsamt Main-Spessart
6        Zweckverband Abwasserbeseitigung "Zellinger Becken"
8        Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg - Servicestelle Würzburg



B.           Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:

Simone Fischer, Vinzenz-Schüpfer-Straße 5, 97225 Retzbach. Schreiben vom 07.01.2021



Über die während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belang sowie die eingegangene Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ist nachfolgend einzeln abzuwägen und zu beschließen.

Datenstand vom 25.01.2023 16:48 Uhr