In der Sitzung vom 6. Juni 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dass für den Bereich der „Triebstraße 59“ bis Ende „Mausbergstraße 4“ eine gelbe „Zick-Zack-Linie“ angebracht wird, um dort das Parken in Zukunft vollständig zu untersagen.
Der Erste Bürgermeister berichtet, dass sich in den darauffolgenden Tagen nach der Sitzung einige Anwohner, die von dem Halteverbot betroffen sein werden, bei dem Bürgermeister sowie bei der Verwaltung gemeldet und ihr Unverständnis geäußert haben. Es wurde von den entsprechenden Anwohnern angemerkt, dass sie einen Anwalt einschalten und dagegen vorgehen werden, wenn das Halteverbot tatsächlich errichtet wird.
Bezüglich des beschlossenen Halteverbotes verhält es sich folgendermaßen:
Das Anbringen einer gelben „Zick-Zack-Linie“ für den Bereich der „Triebstraße 59“ bis Ende „Mausbergstraße 4“ ist rechtswidrig. Gemäß § 39 Abs. 5 StVO sind Markierungen grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Eine bestehende weiße Markierung gibt es hier nicht.
Die Straßenverkehrsordnung (§ 12 StVO) legt fest, wo das Halten und Parken grundsätzlich verboten ist. Probleme treten vor allem auf bei beengten Platzverhältnissen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen. Dies ist hier aber nicht der Fall. Bei den genannten Stellen in § 12 StVO gilt ohnehin ein gesetzliches Halte-/ bzw. Parkverbot. Bereits in der Stellungnahme der Polizeiinspektion Karlstadt, die als Fachbehörde hinzugezogen wurde, wurde erläutert, dass aufgrund der gut ausgebauten Straße mit einer überdurchschnittlichen Straßenbreite keine erhebliche Gefahr besteht, in den Konflikt mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zu geraten.
Es wird darum gebeten, den Beschluss vom 6. Juni 2024 nochmals zu überdenken, insbesondere auch deshalb, weil er nicht der Empfehlung der Fachbehörde Polizei entspricht. Der Beschluss ist rechtlich nicht tragbar, da keinerlei Gründe genannt sind, die das Halteverbot rechtfertigen. Sollte der Beschluss gerichtlich überprüft werden, hätte dieser keinen Bestand, da jegliche Begründung fehlt.
Die Anwohner von der „Mausbergstraße 4“ haben es sich vorbehalten rechtliche Schritte einzuleiten.