Festsetzung der Grundsteuerhebesätze; Satzungsbeschluss zur Hebesatzsatzung 2025; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT 05.12.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bundestag und Bundesrat haben daraufhin ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Außerdem hat der Gesetzgeber eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für eine eigene landesgesetzliche Grundsteuerregelung geschaffen. Von dieser Regelung hat der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht und für Bayern einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer gewählt. Damit muss jede bayerische Stadt und Gemeinde ihre Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 neu festlegen. Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer treten zum 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Bisher berechnete sich die Grundsteuer in einem mehrstufigen Verfahren. Grundlage ist der Einheitswert, den die Finanzämter feststellen. Diese Einheitswerte stammen in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964, in den neuen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935. Ursprünglich sollten diese Werte im 6-Jahres-Rhythmus überprüft und angepasst werden. Dazu kam es nie, die Einheitswerte werden nur anlassbezogen angepasst (unbebautes Grundstück wird bebaut, Eigentumswechsel). Es wird oftmals trotzdem wieder der alte Einheitswert festgelegt. Dieser Einheitswert wird anschließend mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert und ergibt den Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wendet die Kommune ihren festgelegten Hebesatz an:
In Himmelstadt beträgt er:
  • Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Flächen):        360 v.H
  • Grundsteuer B (bebaute Grundstücke): 350 v.H
Ab dem 1. Januar 2025 tritt nun eine neue Grundsteuerregelung in Kraft, die in Bayern auf einem wertunabhängigen Flächenmodell basiert. Bei der neuen Grundsteuer-Festsetzung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, an dem zunächst die staatlichen Finanzämter beteiligt sind: Sie ermitteln auf Basis der Grundsteuererklärungen von Eigentümerinnen und Eigentümern die neuen Berechnungsgrundlagen und stellen diesen sogenannten Grundsteuer-Messbetrag den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Dort wird die Grundsteuer dann mit der Formel „Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz“ berechnet. Ziel des Gesetzgebers war es die Grundsteuer in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen und gerechter zu gestalten. Zudem sprach die Bundesregierung immer wieder von der sogenannten „Aufkommensneutralität“, was nun in der Bevölkerung zu Missverständnissen führt. Diese Aufkommensneutralität bedeutet lediglich, dass das Grundsteueraufkommen stabil bleiben soll. Es bedeutet daher nicht, dass die Steuerlast des einzelnen Grundstückseigentümers gleich bleibt. Es wird daher systembedingt zu Belastungsverschiebungen kommen, d.h. Mehrausgaben für einzelne sind unvermeidbar.
Bisher wurde der Hebesatz der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Da jedoch der Haushalt in der Regel später beschlossen wird und die erste Fälligkeit der Grundsteuer auf den 15. Februar 2025 fällt und die Erstellung und Versendung der ca. 1.200 Bescheide einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es notwendig, bereits jetzt eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließenEine Änderung des Hebesatzes ist damit auch in der Zukunft losgelöst vom Haushaltsbeschluss möglich. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt: Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
 
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 750 v.H
 
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 270 v.H.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt: Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
 
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 750 v.H
 
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 240 v.H.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

Beschluss 3

 Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt: Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
 
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 730 v.H
 
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 210 v.H.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.01.2025 15:56 Uhr