Friedhofswesen; Hoheitliche Bestattungsaufgaben der Gemeinde Himmelstadt; Neufestlegung der Gebühren und Änderun der Gebührensatzung; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In der Sitzung vom 10.10.2024 des Gemeinderates Himmelstadt sollte über die Preisanpassung der Firma Nicklaus für die hoheitlichen Bestattungsleistungen entschieden werden. 

Nachdem es zu keiner Abstimmung kam und mehr Informationen gefordert worden sind, wurde in der Sitzung vom 07.11.2024 dem Gemeinderat der Vorschlag gebracht, den Friedhof als „freien Friedhof“ zu erklären. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die hoheitlichen Bestattungsleistungen direkt über den von den Hinterbliebenen eigens beauftragten Bestatter durchgeführt und abgerechnet hätten werden können. 

Nachdem dies mit 5:5 Stimmen abgelehnt worden ist, sollten von der Verwaltung weitere Angebote eingeholt werden, um die Preisanpassungsvorschläge der Firma Nicklaus besser vergleichen zu können. 

Es wurden sechs weitere Bestattungsinstitute angeschrieben. Lediglich zwei antworteten. Einer davon außerhalb der gesetzten Frist. Das andere Bestattungsinstitut gab zur Antwort, dass er mangels Kenntnis über den Zustand des Erdreiches und anstehenden Arbeiten, sowie über den Zusatzaufwand, der möglicherweise anfallen würde, Preise nicht pauschal angeben könnte. 

Der Vergleich mit dem anderen Bestattungsunternehmen ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. 

Die Verwaltung empfiehlt, den bestehenden Vertrag mit der Firma Nicklaus auf fünf Jahre anzupassen. Um die Anpassungen umsetzen zu können, bedarf es nicht nur der Änderung des Vertrags von 1993, sondern auch einer Satzungsänderung der Gebührensatzung. 

Diese wird in diesem Tagesordnungspunkt mitbeschlossen. 

Die restlichen Friedhofsgebühren werden gerade kalkuliert. Sofern diese beschlossen sind, kann eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt nimmt die Preisanpassung der Firma Nicklaus, Karlstadt, zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag neu auszuarbeiten. 

Der Gemeinderat stimmt der 5. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofswesen vom 30.04.1993 wie in der nachfolgenden Fassung zu:

Die Gemeinde Himmelstadt erlässt aufgrund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

Satzung
zur 5. Änderung der Gebührensatzung 
über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 30.04.1993


Art. 1 Satzungsänderung

§ 4 (Grabherstellungsgebühr) erhält folgende Fassung:

(1) Die Gebühr für die Grabherstellung (Ausheben, Schließen, Erdabfuhr)
beträgt je Grabstelle                                                                                500,00 €

(2 ) Die Gebühr für die Herstellung eines Tiefgrabes
beträgt je Grabstelle                                                                                550,00 €

(3) Die Gebühr für die Herstellung eines Grabes für Totgeburten und Urnen
beträgt                                                                                                150,00 €

(4) Die Gebühr für die Grabherstellung einer Urnenkammer                                  75,00 €

(5) Die Gebühr für die Beisetzung von Leichenresten und Urnen
beträgt                                                                                                   55,00 €

(6) entfällt


§ 5 (Gebühr für sonstige Leistungen) erhält folgende Fassung:

Für Sarg-, Urnen- und Kreuzträger wird eine Gebühr von 50,00 € je Träger erhoben. 


Art. 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Himmelstadt, den 05.12.2024                                

       
                                       
Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 09.01.2025 15:56 Uhr