BA 2024007; Rote Wiese 2, Fl. Nrn. 6436, 6437, 6439/1 - 6446, Gemarkung Himmelstadt Tektur zu Neubau Lebensmittel-Discounter mit Bäcker- und Metzgeranbau, hier: Errichtung von Werbeanlagen (10 Werbeschilder und 1 Werbeband an der Gebäudefassade, 2 Werbepylonen und 6 Werbefahnen auf dem Grundstück, Schaukastenanlage neben dem Gebäudeeingang) Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT 05.12.2024 ö 9

Sachverhalt

Der Bauherr plant die Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Rote Wiese 2, Fl. Nrn. 6436, 6437, 6439/1 bis 6446 der Gemarkung Himmelstadt. Errichtet werden sollen: 10 Werbeschilder und 1 Werbeband am Gebäude, 2 Werbepylonen mit Leuchttransparenten auf dem Grundstück, 6 Werbefahnen auf dem Grundstück und eine Schaukastenanlage neben dem Gebäudeeingang. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ und hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Gemäß Bebauungsplan dürfen beleuchtete Werbeanlagen im Betrieb weder blinken noch die Farbe wechseln und müssen entblendet ausgeführt werden. Beleuchtete Werbeanlagen dürfen nur von 6:00 bis 22:30 Uhr betrieben werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Werbeanlagen (10 Werbeschilder, 1 Werbeband, 2 Werbepylonen, 6 Werbefahnen, 1 Schaukastenanlage) auf dem Grundstück Rote Wiese 2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Im Genehmigungsbescheid ist aufzunehmen, dass beleuchtete Werbeanlagen im Betrieb weder blinken noch die Farbe wechseln dürfen und entblendet ausgeführt werden müssen. Die beleuchteten Werbeanlagen dürfen nur von 6:00 bis 22:30 Uhr betrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.01.2025 15:56 Uhr