TÖB 6: ZV Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“
Schreiben vom 09.12.2020; Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ hat mit Schreiben vom 09.12.2020 folgende Stellungnahme abgegeben:
Für die Ausbaugröße der Zentralkläranlage wurden im Bauentwurf die von den Mitgliedsgemeinden genehmigten Bebauungspläne, Bauerwartungsland und Einwohnerentwicklungen zugrunde gelegt. Für die Gemeinde Himmelstadt wurde hierdurch der derzeitige Belastungsanteil von 2.760 EGW ermittelt.
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen bestehen von Seiten des Zweckverbandes gegen die Änderung des Bebauungsplans keine Einwände, sofern die Änderung in der Grundlagenermittlung die Berechnung der Ausbaugröße der Zentralkläranlage beinhaltet.
Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der Zweckverband überprüfen, ob eine andere Mitgliedsgemeinde einen Teil ihrer eingekauften EGW-Anteile nicht benötigt und diese an die Gemeinde Himmelstadt abgeben könnte.
Beschluss
Die Stellungnahme des Zweckverbandes „Zellinger Becken“ vom 09.12.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Durch die Änderung des Bebauungsplans wird die Errichtung eines einzelnen Wohnhauses ermöglicht. Die Einwohnerzahl wird sich durch dieses neue Wohnhaus nur minimal erhöhen. Die entsprechende Änderung wurde in der Grundlagenermittlung für die Berechnung der Ausbaugröße der Zentralkläranlage berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2023 16:48 Uhr