Erschließung, Straße, Wasser und Kanal


Daten angezeigt aus Sitzung:  061. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö informativ 3.2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Erschließung im Gewerbegebiet Wollbach ist nahezu abgeschlossen. Folgende Punkte müssen noch abgearbeitet werden:

  • Erschließung Straße:
Mit dem Bau der Stichstraße im Jahr 2021 wurden die Grundstücke im GG Wollbach erschlossen.  Was noch zur Umsetzung aussteht, ist die geplante Umfahrung von Wollbach. Diese sieht vor, -vom jetzigen Gemeindeknoten Zusmarshauser Straße/Chefs Culinar- einen Straßenanschluss an den Kreisverkehr nördlich der Fa. Chefs Culinar zu schaffen. Hierzu liegt dem Markt Zusmarshausen bereits eine Entwurfsplanung aus dem Jahr 2017 vor.

  • Erschließung Wasser:
Die Wasserversorgung ist nahezu fertiggestellt. Es fehlen lediglich die Grundstücksanschlüsse für die Grundstücke mit den Fl.Nr. 674, 674/5, /6, /7, /8, /9. Die Grundstücke nördlich und westlich der Fa. Höhe (Fl.Nr. 674 und 674/7) werden von der Stichstraße aus versorgt werden. Entsprechende Vorkehrungen wurden bereits beim Bau der Straße getroffen. Die Grundstücke mit den Fl.Nr. 674/5, 674/6, 674/8 und 674/9 werden von der östlich gelegenen Straße „Im Zusamtal“ versorgt werden.

  • Erschließung Schmutzwasserkanal:
Die Schmutzwasserableitung erfolgt für die Grundstücke auf den Fl.Nr. 674 und 674/4 in Richtung Süden über die Stichstraße. Das Schmutzwasser der Grundstücke mit den Fl.Nr. 674/5, 674/6, 674/8 und 674/9, wird in der östlich gelegenen Straße „Im Zusamtal“ entsorgt. Zwei Anschlüsse sind bereits im Bestand vorhanden. Es fehlen lediglich die Revisionsschächte, diese müssten im Zuge der Erschließung noch gebaut werden.

  • Erschließung Niederschlagswasserableitung:
Die Niederschlagswasserbeseitigung stellt den aufwendigsten Part der Erschließung dar. Es liegt derzeit eine wasserrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2006 vor. Diese sieht eine Einleitmenge i.H.v. 40l/s, in den nördlich des Gewerbegebietes gelegenen Wollbach vor. Die anzuschließenden Grundstücke haben somit ein gesamt Kontingent i.H.v. 40l/s. Das Kontingent wurde auf die Grundstücke im Verhältnis zu den Grundstücksgrößen aufgeteilt. Für die Sicherstellung der richtigen Einleitmenge, ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich. Somit müsste sich jeder Private um eine eigene Rückhaltung (Sickerteich, Rigolen, Zisternen…….) kümmern. Dies werde Bestandteil des B-Planes, also auch der Entwässerungsplanung im Zuge des Bauantrages. 

Die Grundstücke mit den Fl.Nr. 674/5, 674/6, 674/8 und 674/9 sollen in den Regenwasserkanal östlich der Straße „Im Zusamtal“ entwässert werden. Die Grundstücke mit den Fl.Nr. 674 und 674/7, sowie die Böschung des freiwilligen Sicht- und Lärmschutzwalles, müssen aus wasserrechtlicher Sicht ebenfalls in Richtung Norden zum Vorfluter „Wollbach“ entwässert werden. Hierzu soll das Niederschlagswasser in einem Regenwasserkanal zwischen der Fl.Nr. 674/4 und dem freiwilligen Sicht- und Lärmschutzwall auf die Fl.Nr. 674/1 geführt werden. Im weiteren Verlauf wird das Niederschlagswasser über die Fl.Nr. 674/1 in einem offenen Gerinne oder ggf. durch einen Kanal in den Vorfluter geleitet. Diese Varianten befinden sich gerade in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt.

Die neu gebaute Stichstraße, sowie die Fa. Höhe entwässert in Richtung Süden, in den Graben nördlich der Fa. Chefs Culinar. Hierzu steht noch eine Durchlassaufweitung im Bereich der Grundstückszufahrt der Fa. Chefs Culinar an. Hierbei wurde ermittelt, dass im HQ100-Fall der Durchlass nicht leistungsfähig genug ist. Hierzu liegt dem Markt Zusmarshausen eine Entwurfsplanung aus dem Jahr 2022 vor.



Diskussionsverlauf:
SGL … teilt mit, dass sich in seinem Sachvortrag ein Fehler eingeschlichen hat. Unter dem Punkt „Erschließung Niederschlagswasserableitung“ muss es anstatt einer Einleitmenge i.H.v. 40l/s heißen 50l/s. Es besteht somit ein Gesamtkontingent von 50l/s (nicht wie im Sachvortrag genannt 40l/s). Die Grundstücke sind mit 40l/s aufgeteilt, die restlichen 10l/s stehen für gemeindliche Flächen bereit.

Die Fragen aus der Mitte des Gremiums beantworten Herr … und SGL … wie folgt:

  • Bei der geplanten Umfahrung Wollbach ist die Entwässerung bereits mitberücksichtigt. Es gibt eine Drainage, die in den Graben bei Chefs Culinar mündet. 
  • Es ist nicht Vorschrift, dass die Entwässerung des Gewerbegebiets einem Ereignis HQ100 standhalten muss. Für Kanalsysteme von Gewerbegebieten ist das HQ5 zugrunde gelegt.
  • Die Aufweitung bei Chefs Culinar ist notwendig, da ansonsten bei einem HQ100 Ereignis, das Wasser bei der neuen Erschließungsstraße aus den Schächten rauskommen würde. Das HQ100 wird hier berücksichtigt, da es sich um einen dauerhaft wasserführenden Entwässerungsgraben handelt. 

Datenstand vom 17.03.2023 11:08 Uhr