Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  066. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 5.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ in der Fassung vom 02.05.2023 zu (Anlagenkonvolut 8). 

Die Verwaltung wird beauftragt, die heutige Fassung des Bebauungsplanes samt sämtlicher Anlagen ordnungsgemäß erneut auszulegen. 

Es werden nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen zugelassen.

Es wird verkürzt ausgelegt. Die Auslegungszeit beträgt 14 Tage. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Nachdem der Marktgemeinderat im vorherigen Tagesordnungspunkt Änderungen/Ergänzungen gegenüber dem Planstand vom 09.02.2023 beschlossen hat, ist eine erneute Billigung des heutigen Planstandes (02.05.2023) und eine erneute Auslegung desselben erforderlich. 

Das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult hat die Änderungen und Ergänzungen – so weit wie möglich – bereits in die neue Planfassung eingearbeitet. Sie besteht aus folgenden Teilen: 

  • Teil I mit A) Planzeichnung, B) Zeichenerklärung und C) Verfahrensvermerke
  • Teil II mit D) Textliche Festsetzungen, E) Textliche Hinweise und F) Anlagen (Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3)
  • Begründung

Sollte es während der Sitzung noch zu weiteren Änderungen und Ergänzungen des Planstandes kommen, wird das IB auch diese noch einarbeiten. Diese neue Fassung erhält dann den Planstand von heute, 02.05.2023. Diese Planfassung ist nochmals auszulegen. 

Mitausgelegt wird die Anlage zum Teil II: Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ des TÜV Süd vom 19.01.2023. Die Schalltechnische Untersuchung muss lt. Landratsamt Augsburg, Fachbereich Immissionsschutz nicht ergänzt werden. Es genügt die Fassung vom 19.01.2023. Über ihren Inhalt ist nicht mehr Beschluss zu fassen. Als Anlage zum Bebauungsplan ist sie jedoch nochmals mit auszulegen. 

Gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Bestimmung Gebrauch zu machen. 

Auch besteht die Möglichkeit einer verkürzten Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB. Die Verwaltung schlägt eine angemessene Verkürzung auf 14 Tage Auslegungszeit und als Zeitraum für die Rückmeldung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vor. Ein längerer Zeitraum, z. B. 3 Wochen, wäre auch möglich, falls vom Marktgemeinderat gewünscht. 


Diskussionsverlauf:

Kein Vorgang

Datenstand vom 12.06.2023 11:02 Uhr