Bauleitplanung der Gemeinde Horgau
Aufstellung des Bebauungsplanes "Inklusives Wohnen Horgau"
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
66. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.01.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan „Inklusives Wohnen“ der Gemeinde Horgau gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit E-Mail vom 13. Dezember 2017 bittet die Arnold Consult AG, Kissing, um die erneute Beteiligung des Marktes Zusmarshausen gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplan „Inklusives Wohnen Horgau“ der Gemeinde Horgau. Die Stellungnahme wird bis zum 23. Januar 2018 erbeten. Die Mail von der Arnold Consult AG wurde den Marktgemeinderäten mit allen Anlagen am 14. Dezember 2017 zur Sitzungsvorbereitung weitergeleitet.
Die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 21. September 2017 behandelt. Der Marktgemeinderat hatte keine Anregungen oder Bedenken.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Inklusives Wohnen Horgau“ befindet sich im südlichen Teil des Ortsteiles Horgauergreut, am Übergang zur Ortslage Horgau, nördlich der Augsburger Straße zwischen Kirchstraße und Greuter Straße. Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 1,75 ha. Davon entfallen ca. 1,28 ha auf die geplanten Bauflächen, ca. 0,20 ha auf geplante private Grünflächen und ca. 0,27 ha auf geplante private Verkehrsflächen (Wohnweg und private Fußwege).
Die Änderungen und Ergänzungen in der vorliegenden Fassung gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes „Inklusives Wohnen“ der Gemeinde Horgau beinhalten die Einarbeitung der im Planungsbüro eingegangenen Stellungnahmen der Behörden. Diese Veränderungen betreffen den Markt Zusmarshausen in ihrer Auswirkung nicht.
Datenstand vom 28.02.2018 10:50 Uhr