Bauleitplanung des Marktes Welden
2. Änderung BP Nr. 28
"Pflegeheim und Betreutes Wohnen an der Uzstraße", Markt Welden
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
67. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.02.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Pflegeheim und Betreutes Wohnen an der Uzstraße“ des Marktes Welden im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB.
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Mit Mail vom 01. Februar 2018 bittet das Ingenieurbüro
Arnold Consult AG in Kissing um die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Pflegeheim und Betreutes Wohnen an der Uzstraße“, Markt Welden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 13 a BauGB. Die Stellungnahme wird bis zum 09. März 2018 erbeten.
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Pflegeheim und Betreutes Wohnen an der Uzstraße“, Markt Welden wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 19. November 2015 behandelt. Folgender Beschluss wurde dem Ingenieurbüro mitgeteilt: „…….Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.“.
Das Bebauungsplanänderungsverfahren des Marktes Welden wird als sog. „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Mit der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 28/2, Gmkg. Welden, die Errichtung weiterer Stellplätze in überdachter Form (Carport) planungsrechtlich gesichert werden. Ebenso werden Stellplatzflächen, Stellplätze für Fahrräder, private Verkehrsflächen sowie Flächen für Terrassen, Balkone und Nebenanlagen erforderlich. Mit der Anpassung der Freiflächen in der Planzeichnung zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 können sämtliche Änderungen planungsrechtlich gesichert werden.
Außerdem werden private Grünflächen im Rahmen der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 neu geordnet.
Die weiteren textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Pflegeheim und Betreutes Wohnen an der Uzstraße“ (inkl. 1. Änderung) sowie die weiteren textlichen Festsetzungen zur Grünordnung bleiben von der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 unberührt und somit weiterhin vollumfänglich gültig.
Datenstand vom 09.04.2018 16:15 Uhr