Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum - Personalentwicklungskonzept für die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 70. Sitzung des Marktgemeinderates 05.04.2018 ö 5

Beschluss

Dem Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum vom 19.12.2017 auf die externe Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes für die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen wird zugestimmt. Zudem wird die Verwaltung mit der zeitnahen Durchführung der Ausschreibung des Personalentwicklungskonzeptes beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16

Kurzbericht

Sachvortrag:
Den Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum vom 19.12.2017 hat der Marktgemeinderat bereits erhalten. Es wird der Antrag gestellt, ein extern zu erstellendes „Personalentwicklungskonzept für die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen“ im Marktgemeinderat zu beschließen und die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen mit der Durchführung der Ausschreibung des Personalentwicklungskonzeptes zeitnah zu beauftragen. 

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.03.2015 wurde bereits über einen Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum auf Erstellung eines Personal- und Organisations-Entwicklungskonzepts für die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen entschieden. Damals wurde der Antrag abgelehnt.


Diskussionsverlauf:
MR Hubert Kraus stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung zur Nichtbehandlung dieses Tagesordnungspunktes, da ein Antrag mit dem ähnlich klingenden Wortlaut bereits im Jahr 2015 zur Abstimmung gebracht wurde und eine erneute Behandlung gem. § 30 Abs. 7 MusterGeschO und § 28 Abs. 7 der GeschO des Marktes Zusmarshausen nicht sachgerecht ist. 

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 10

Der Antrag ist abgelehnt.

MR Juraschek stellt den Antrag vor. Weiterhin erklärt MR Juraschek, dass es sicherlich sinnvoll ist, zuerst zu überlegen, welche Schritte erforderlich sind. Dann müssen Angebote eingeholt werden.

MR Joachim Weldishofer hat sich mit seiner Fraktion Freie Wähler intensiv unterhalten. Sie werden dem Antrag so nicht zustimmen, denn man muss sich erst überlegen, welche Kosten kommen auf einen zu. Dazu muss man verschiedene Angebote einholen und eventuell auch Erfahrungen von anderen Gemeinden hören. 

Bgm. Uhl weist darauf hin, dass wenn ein Büro beauftragt wird, dieses vermutlich ein halbes Jahr da sein wird und sich die verschieden Arbeitsabläufe ansehen wird. In dieser Zeit werden die Kleinprojekte liegen bleiben, denn die Verwaltung wird zusätzlich blockiert. Jemand Externes weiß nicht was in welchen Abteilungen passiert, diesen Berater muss man ständig betreuen. Man kann jetzt gerne Angebote einholen, aber die Diskussion wird zu der gleichen wie im Jahr 2015 führen. Die Kosten werden sich auf ca. 20.000 € belaufen. 

Wie bei jeder kommunalen Entscheidung sollte man sich erst einmal fragen, ob man das wirklich braucht und welchen Mehrwert es für den Markt hat, so MR Christian Weldishofer.

Bgm.  Uhl erläutert außerdem, dass sich in der Ablauforganisation unglaublich viel getan hat, dass man immer mal wieder zu viel Arbeit hat ist normal, aber es gibt in der Ablauforganisation immer wieder mal Probleme.

MR Sapper betont, dass es nicht ausschließlich um die Kosten geht. Es ist einfach sinnvoll wenn jemand externes schaut, was verbessert werden kann. Hier muss man auch andere Meinungen zulassen können und sich mit dem Thema auseinander setzten. Die Kosten sind momentan noch gar nicht so wichtig, es ist wichtig von vornherein zu sagen, dass man grundsätzlich für oder gegen einen externen Berater ist. 

MR Hörmann ist nicht gänzlich gegen den Antrag, man sollte diesen aber splitten und zuerst die Angebotseinholung durchführen. In dieser Zeit ruht der andere Teil des Antrags. Wenn die Angebote vorliegen, kann entschieden werden, ob man einen externen Berater hinzuzieht. 

In der letzten Sitzung gab es eine rege Diskussion über den Stellenplan. Die einzelnen Sachgebiete sind vorgestellt worden und haben gezeigt, dass es eventuell doch notwendig ist, über Zuwendungen im Rathaus, im Gremium zu diskutieren und die Personalentwicklung intensiv anzuschauen. Bevor man aber einen externen damit beauftragt, sollte man sich das erst einmal im internen anschauen, so 2. Bgm. Steppich.

MR Alfred Hegele ist der Meinung, dass man der Verwaltung und dem Bürgermeister in dieser Entscheidung ein gutes Stück vertrauen kann und muss. Aus eigener Erfahrung in seiner Firma, mit 26 Mitarbeitern, weiß er, dass die Führungskraft ganz genau weiß, wie die Mitarbeiter ticken und wer gut und wer nicht so gut ist. Er ist der Meinung, dass das auch in der Verwaltung der Bürgermeister und die Sachgebietsleiter sehr gut einschätzen können. Deswegen wird von ihm der Antrag nicht unterstützt. 

MR Aumann erläutert, dass der Antrag mit dem Titel „Personalentwicklung“ so eigentlich nicht stimmt, denn es müssen auf jeden Fall die Abläufe durchleuchtet werden. In der freien Wirtschaft ist die Beauftragung eines externen sogenannten Unternehmensberaters gang und gebe. Dies ist auch notwendig, um die Ablauforganisation zu diskutieren und zu optimieren.

Bgm. Uhl stimmt MR Aumann zum Titel des Antrages zu und weist nochmals darauf hin, dass wenn jemand beauftragt wird, die Kleinprojekte für diese Zeit auf der Strecke bleiben. 

Datenstand vom 30.11.2022 10:02 Uhr