Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Beitritt der Gemeinde Heretsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 73. Sitzung des Marktgemeinderates 17.05.2018 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat Zusmarshausen stimmt dem Beitritt der Gemeinde Heretsried zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 353.500,-- € (bisher 352.000,-- €) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen ist Mitglied beim gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte.
Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 die Aufnahme der Gemeinde Heretsried beschlossen.
Neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Beschlussfassung in den Gremien der Trägerkommunen erforderlich (Art. 50 KommZG).
Das Kommunalunternehmen besteht derzeit aus 31 Trägerkommunen (ohne Heretsried).

Diskussionsverlauf
MR Weldishofer Christian erkundigt sich nach den Auswirkungen auf die Buchungszeiten und stellt die Frage, inwiefern das Personal aufgrund des Beitritts der Gemeinde Heretsried aufgestockt wird. Bgm. Uhl bestätigt, dass bei zusätzlichem Bedarf ein entsprechender personeller Ausgleich erfolgen wird. Der Aufnahmebeitrag der Gemeinde Heretsried erhöht zudem das Stammkapital und führt zu einem zusätzlichen Kostenträger zur Zahlung der Einsatzzeiten. Zusmarshausen hat durch den Beitritt also keinen Nachteil zu befürchten. Der bisherige Aufnahmestopp wurde durch die Aufstockung von Gerätschaften wieder aufgehoben, sodass nun neue Kommunen aufgenommen werden können.

In diesem Zusammenhang erkundigt sich 3. Bgm. Vogg: „Seines Wissens nach wollte die Dame der Verkehrsüberwachung einen Bericht im Rat abgeben.“ Bgm. Uhl bestätigt diese Aussage und erklärt, dass ein entsprechender Tagesordnungspunkt vorgesehen ist. Die Vorstellung wird allerdings durch die Verwaltung, nicht durch die Verkehrsüberwachung selbst erfolgen. Die entsprechende Statistik von 2017 liegt schon vor.  

Datenstand vom 14.05.2019 16:23 Uhr