Bauleitplanung Gemeinde Altenmünster 14. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  073. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) der Gemeinde Altenmünster im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 18.08.2023 informiert das Ingenieurbüro OPLA aus Augsburg über die 14. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) der Gemeinde Altenmünster und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 22.09.2023.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 22.08.2023 zu. 
Von den internen Stellen wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenmünster geäußert.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Altenmünster. Es umfasst eine Gesamtfläche von ca. 4.114 ha und beinhaltet neben dem Hauptort Altenmünster die Ortsteile Hegnenbach, Zusamzell, Hennhofen, Eppishofen, Baiershofen, Violau, Neumünster, Unterschöneberg sowie einige Aussiedlerhöfe. 
Unter Berücksichtigung von Tabukriterien verbleiben insgesamt sieben Potenzialflächen, aus der die Gemeinde Altenmünster unter Berücksichtigung städtebaulicher und landschaftspflegerischer Aspekte eine Konzentrationsfläche Windkraft im Weisinger Forst nördlich von Baiershofen mit einer Fläche von 214,5 ha ausgewählt hat. Die Fläche befindet sich vollständig im Wald. 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Altenmünster weist vier Konzentrationsflächen Windkraft aus, die einen Abstand von 750 – 800 m zum Siedlungsrand des Ortsteils Neumünster aufweisen. Die Beibehaltung dieser Flächen würde mit dem nun erarbeiteten Planungskonzept kollidieren. Die Sonderbauflächen werden deshalb im Zuge der 14. Änderung aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Altenmünster zurückgenommen und als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Im Zuge der frühzeigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde der Markt Zusmarshausen nicht beteiligt. 
Von der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Altenmünster wird der Markt Zusmarshausen voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden.  

Datenstand vom 27.10.2023 11:00 Uhr