Haushaltsberatungen 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 08.03.2018 ö 7

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Haushaltsentwurf 2018 hat derzeit ein Haushaltsvolumen in Höhe von 31.877.700 €. Zum Vergleich, das Haushaltsvolumen 2017 betrug 27.701.900 €. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die investiven Baumaßnahmen und den Grunderwerb mit einem Gesamtansatz von 15.245.900 € (Vorjahr: 10.593.700 €), der Zuweisungen und Zuschüsse – u. a. der Schulverbandsumlage - in Höhe von 990.700 € (Vorjahr: 865.800 €) und den Personalkosten in Höhe von 3.758.800 € (Vorjahr: 3.536.500 €) zurückzuführen. Die Deckung erfolgt zum Teil durch die Erhöhung der Ansätze für „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ auf 12.284.600 € (Vorjahr: 11.000.900 €) und der Erhöhung der Ansätze „Einnahmen aus dem Vermögenshaushalt“ – u. a. der Grundstücksverkäufe - auf 8.858.100 € (Vorjahr: 6.903.000 €).

In Folge dessen ist ein Fehlbetrag in Höhe von 6.852.900 € im Haushalt 2018 vorhanden. Ab dem Finanzplanungsjahr 2019 ist derzeit mit einem Überschuss in Höhe von 38.500 €, 2020 1.190.300 € und 2021 2.823.000 € zu rechnen. In den Finanzplanungsjahren ist jedoch zu beachten, dass Investitionen erst während der Aufstellung des Haushaltsplanes konkret beziffert werden und neue Projekte zusätzlich mit aufgenommen werden, die bislang nicht in der Finanzplanung vorgesehen waren.

Die Jahresrechnung 2017 schließt, entgegen der im Haushalt 2017 veranschlagten Darlehensaufnahme in Höhe von 2.000.000 € und der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.892.300 €, voraussichtlich mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von rd. 3.892.000 € ab. Somit beläuft sich der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2017 auf rd. 3.229.000 € und der Schuldenstand auf rd. 1.642.000 €.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Fehlbetrag im Haushalt 2018 mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.052.900 € und einer Darlehensaufnahme in Höhe von 3.800.000 € gedeckt wird. Der Überschuss in den Finanzplanungsjahren 2019 bis 2021 wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Demgemäß stellen sich die Stände der allgemeinen Rücklage und der Schulden wie folgt dar:

Entwicklung der allgemeinen Rücklage 2018 - 2022:
Stand: 01.01.2018
vorauss. 3.229.000 €
+ Zuführung
0 €
- Entnahme
3.052.900 €
Stand: 01.01.2019
176.100 €
+ Zuführung
38.500 €
- Entnahme
0 €
Stand: 01.01.2020
214.600 €
+ Zuführung
1.190.300 €
- Entnahme
0 €
Stand: 01.01.2021
1.404.900 €
+ Zuführung
2.823.000 €
- Entnahme
0 €
Stand: 01.01.2022
4.227.900 €

Entwicklung der Schulden 2018 - 2022:
Stand: 01.01.2018
vorauss. 1.642.000 €
+ Aufnahme
3.800.000 €
- Tilgung
204.000 €
Stand: 01.01.2019
5.238.000 €
+ Aufnahme
0 €
- Tilgung
206.000 €
Stand: 01.01.2020
5.032.000 €
+ Aufnahme
0 €
- Tilgung
683.000 €
Stand: 01.01.2021
4.349.000 €
+ Aufnahme
0 €
- Tilgung
685.000 €
Stand: 01.01.2022
3.664.000 €

Die Tilgung der Darlehensaufnahme ist innerhalb von zehn Jahren vorgesehen. Die Tilgung belastet somit die Folgejahre entsprechend.

Alternativ bzw. zusätzlich ist zu überlegen, inwiefern Maßnahmen verschoben werden können und/oder Einsparungen erfolgen können.

Die endgültige Verabschiedung des Haushalts 2018 und der Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021 ist für die Marktgemeinderatssitzung am 05.04.2018 vorgesehen.


Diskussionsverlauf:
MR Hubert Kraus erklärt, dass bei den Vorbesprechungen in der Fraktion mehrheitlich die Meinung vertreten war, die Rücklagen nicht so stark zu belasten. In der Rücklage sollen 1.000.000 € bis 1.500.000 € vielleicht sogar 2.000.000 € zurückgelassen und für den Betrag, den man noch braucht ein Darlehen aufgenommen werden. Des Weiteren sind einige Ausgaben im Bauhof, wie zum Beispiel das Wasserfass für 17.000 €, das Mulchgerät und der Unkrautentferner unklar. Hier stellt sich die Frage ob diese Geräte unbedingt gebraucht werden.

Bgm. Uhl erklärt, dass für die vielen öffentlichen Flächen des Marktes wie zum Beispiel den Friedhof ein solches Gerät als Alternative zu Glyphosat sinnvoll ist. Mit dem Betrag der im Haushaltsplan angesetzt ist, ist dieses Gerät noch nicht gekauft. Es muss erst beschlossen werden. Das Wasserfass war schon im letzten Haushalt veranschlagt und ist inzwischen in Arbeit. Dieses Fass steht nicht nur für den Bauhof sondern auch für die Feuerwehr zur Verfügung. Das Mulchgerät könnte in Zukunft die Abfahrt von Schnittgut entbehrlich machen.

MR Schwarz ist ebenfalls dafür, die Rücklagen nicht so stark anzugreifen. Aufgrund der niedrigen Zinslage fährt man mit einem Darlehen sicherer. Außerdem muss man prüfen ob nicht einige Tätigkeiten vom Bauhof extern vergeben werden können, um die Investitionen zu reduzieren. Der Bauhof braucht sonst mehr Stunden und das kostet zusätzlich. Denn mit zusätzlichen Geräten ist mit mehr Arbeitsaufwand zu rechnen sowie zusätzlichen Wartungsarbeiten. Auf Dauer wird es dann heißen, dass man einen zusätzlichen Mitarbeiter im Bauhof benötigt.

Bgm. Uhl erklärt, dass das Abmähen der Gemeindeflächen bereits vergeben ist, aber die kleineren Flächen müssen weiterhin von Bauhofmitarbeitern gemäht werden. Des Weiteren muss man sich auch damit anfreunden, dass in Zukunft vermutlich ein Gebäudemanager benötigt wird.

MR Schwarz betont, dass es ihr nur um das Einsparen von Geräteinvestitionen geht.

MR Christian Weldishofer kritisiert, dass es für eine berufstätige Person sehr schwer ist, den gesamten Haushalt in einer Woche zu lesen. Man sollte sich nochmal Zeit nehmen, den Haushalt auch in den Fraktionen durch zugehen. Er weiß nicht, ob es zielführend ist, den Haushalt schon am 05.04.2018 zu beschließen. Für zukünftige Beratungen sollte man sich merken, dass der Haushalt den Marktgemeinderäten früher zugeschickt wird.

Bgm. Uhl macht den Vorschlag, eine Sitzung einzuschieben, dann kann am 05.04.2018 noch einmal diskutiert werden. Des Weiteren können so auch noch einmal Fraktionssitzungen und Vorbesprechungen stattfinden. In einer außertourlichen Sitzung am 12.04.2018 ist dann der Haushalt endgültig zu beschließen.

MR Juraschek möchte zurück auf die Investitionen im Bauhof kommen. Um vergleichen zu können, ob gewisse Aufgaben sinnvoll sind auszulagern, braucht man Personal- und Maschinenverrechnungssätze vom Bauhof. Hierzu muss der Stundenbedarf allerdings wettbewerbsfähig sein.

Herr …weist darauf hin, dass es Listen gibt, die genau definieren, was beispielsweise ein Traktor pro Stunde Kostet. Der Markt Zusmarshausen hat solche Listen, wie aktuell diese sind, ist ihm nicht bekannt.

MR Alfred Hegele möchte wissen, wie Herr … zu den genannten Rücklagenständen im Sachvortrag gekommen ist.

Herr … erklärt, dass sich dies aus den Ansätzen im Haushaltsplan und der Finanzplanung ergibt.

MR Juraschek frägt, wie sich die großen Investitionen der Firmen auf die Gewerbesteuer auswirken.

Herr … erläutert, dass sich die Investitionen erst nach Baufertigstellung und eben dann nur mit dem Abschreibungsbetrag auf den Gewinn und damit auf die Gewerbesteuer auswirken. Bei der Haushaltsplanung wurden die aktuellen Baumaßnahmen, wie z. B. der Sortimo Innovationspark, nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist, dass die Baumaßnahmen mit ziemlicher Sicherheit nicht im Haushaltsjahr 2018/2019 fertiggestellt werden. Des Weiteren wurde davon ausgegangen, dass die Firmen durch die Baumaßnahmen mehr Produktionsfläche zur Verfügung haben, in Folge dessen mehr Produkte herstellen und damit mehr Produkte veräußern. Was wiederrum zu höheren Einnahmen führen sollte und so nach Abzug des o. g. Abschreibungsbetrages zu einem ähnlichen Gewinn bzw. Gewerbesteuer führt. Die gleichbleibende Wirtschaftslage vorausgesetzt. Ferner werden die Einnahmeansätze der Gewerbesteuer immer vorsichtig, d. h. mit einem gewissen Abschlag zu den Vorjahreswerten, veranschlagt.

MR Hörmann frägt, ob in dem im Sachvortrag genannten Fehlbetrag von rd. 6 Mio. Euro die Einnahmen für den Verkauf von Grundstücken berücksichtigt sind.

Herr …. erklärt, dass diese bereits enthalten sind.

Des Weiteren möchte MR Hörmann wissen ob Einigkeit darin steht, die 30.000 € für die Machbarkeitsstudie dieses Jahr bereits aufzunehmen.

Bgm. Uhl wünscht, dass diese noch mit aufgenommen wird. Es vergeht keine Bürgerversammlung wo die Problematik nicht angesprochen wird. Die Machbarkeitsstudie lebt u. a. von den Daten der Verkehrszählung, welche im vergangenen Jahr erfolgte.

MR Christian Weldishofer hinterfragt, ob 30.000 € für eine Machbarkeitsstudie wirklich notwendig sind, denn immerhin geht es im Endeffekt nur um einen Strich in der Landschaft. Außerdem existiert bereits seit 9 Jahren eine detaillierte Planung der Staatsregierung. Diese Planung ist einzusehen auf der Internetseite des Freistaates Bayern unter der Auflistung 7. Ausbauplan.

Bgm. Uhl ergänzt, dass es bereits 1982 Planungen zu dem Ausbau gegeben hat. Warum diese Planungen eingestellt wurden ist nicht bekannt. Momentan ist es so, dass dieser Ausbau vom Staat in Dringlichkeitsstufe 2 kategorisiert ist. In dieser Stufe wird vom Staat nichts unternommen.

MR Hörmann meint, dass man sich überlegen muss ob man den Ausbau möchte und wenn ja, wie man in die Dringlichkeitsstufe 1 gelangt.

Bgm. Uhl erklärt, dass diese Frage in den Fraktionen besprochen werden sollte und dann kann entschieden werden, ob der Ausbau durchgeführt werden soll.

MR Hörmann sagt, dass spätestens wenn die Ergebnisse von ISEK vorliegen, der Marktgemeinderat bekennen und erklären muss, ob man für oder gegen den Ausbau ist.

MR Weldishofer versteht nicht, wieso man sofort Geld in die Hand nehmen muss. Man sollte hier zuerst schauen, wie weit man den Schwerlastverkehr aus dem Zusamtal schaffen kann. Außerdem muss man auch die Entwicklung der Elektromobilität beobachten und sehen, ob diese Straße in ein paar Jahren überhaupt noch benötigt wird.

MR Günther plädiert dafür, die 30.000 € auf jeden Fall angesetzt zu lassen, denn es ist ja noch nichts ausgegeben, aber es ist wichtig, dass ein Signal gesetzt wird.

MR Hubert Kraus ist der Meinung, die 30.000 € erst einmal aus dem Haushalt 2018 heraus zu nehmen. Im Moment ist diese Thematik noch nicht besprochen worden. Es ist neu und deswegen sollte man dieses Projekt in der Zukunft angehen. Der MGR und die einzelnen Fraktionen sollten sich zuerst damit beschäftigen. Sollte ein Ansatz aus Signalwirkung gewünscht sein, so kann dies im Finanzplanungsjahr 2019 erfolgen.

MR Aumann erklärt, dass es alles die falsche Reihenfolge geht. Man muss sich zuerst mit dem Thema beschäftigen und dann bei Bedarf eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Insofern ist er derselben Meinung wie MR Hubert Kraus.

MR Hörmann ist dafür, dass dies in einer interkommunalen Sitzung zusammen mit dem Markt Dinkelscherben beleuchtet werden muss.

MR Schwarz plädiert dafür kein Geld anzusetzen, denn wenn man etwas ansetzt wird unter den Bürgern wieder diskutiert. Momentan ist der Ausbau nicht an erster Stelle, denn es gibt so viele Projekte, die derzeit wichtiger sind. In zwei Jahren ist wieder Kommunalwahl und aus der Erfahrung weiß sie, dass in dieser Zeit eine Art Stagnation herrscht. Deshalb wäre sie bei solch einer Investition vorsichtig. Jetzt ein neues Projekt zu starten kostet Kraft und Energie. Diese sollte man in die jetzigen Projekte stecken.

Kämmerer … kommt nochmal auf die Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage zurück. Er weist darauf hin, dass bei einem höheren Stand der allgemeinen Rücklage ein entsprechend höheres Verwahrentgelt (Negativzinsen) anfällt. Hintergrund ist, dass rd. 6,75 Mio. Euro an Haushaltsausgabereste vorhanden sind, welche sich auf dem laufenden Konto befinden und damit den „Freibetrag“ für das Verwahrentgelt ausschöpfen. Theoretisch sollten diese Haushaltsausgabereste Verwendung für die jeweiligen Baumaßnahmen finden. Der konkrete Zeitpunkt kann jedoch seitens der Kämmerei nicht benannt werden. Außerdem war es in der Vergangenheit des Öfteren so, dass nicht die kompletten Haushaltsausgabereste benötigt wurden. Grund hierfür ist, dass geplante „Puffer“ nicht in Anspruch genommen wurden bzw. sich im Nachhinein herausstellt, dass die Baumaßnahme günstiger ist als zuerst angenommen.

Des Weiteren erläutert Kämmerer …, dass gegebenenfalls für den Ausgleich der Jahresrechnung 2018, in Folge der angedachten niedrigeren Entnahme aus der allgemeinen Rücklage die Darlehensaufnahme – sofern diese nicht im Laufe des Haushalts 2018 benötigt wird - für die Bildung von Haushaltsausgaberesten tatsächlich erforderlich machen könnte. Inwieweit diese Haushaltsausgabereste in voller Höhe benötigt werden (siehe oben), stellt sich aber erst in dem Folgejahr 2019 heraus.

Ferner merkt Kämmerer … an, dass ein höheres Darlehen zu höheren Tilgungsleistungen führt. Was wiederum die zukünftigen Haushalte entsprechend belastet.

MR Aumann versteht die Argumentation aus haushaltstechnischen Gründen, aber man kann nicht sagen wie viel aus den Haushaltsresten wieder in die Rücklagen einfließt. So ist es relativ schwer einzuplanen was übrig bleibt.

MR Hubert Kraus vertritt die Meinung, dass dieser Punkt zwar sehr wichtig ist, aber zusammen mit der Fraktion CSU ist er dafür, dass man die Rücklagen nicht gänzlich aufbraucht.

MR Juraschek möchte wissen, ob es bereits Erkenntnisse gibt, welche Haushaltsreste den Rücklagen zugeführt werden können und welche bereits benötigt werden.

Herr … erläutert, dass die aus dem Haushaltsjahr 2017 zu übertragenden Haushaltsausgabereste zusammen mit dem Bauamt besprochen wurden. Inwiefern diese komplett benötigt werden, zeigt sich erst nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme.

MR Juraschek frägt, ob es eine Liste gibt in der zu sehen ist, was noch an Haushaltsausgabereste übrig ist.

Herr … bestätigt dies, eine Übersicht über die Haushaltsausgabereste und –einnahmereste ist vorhanden. Die übertragenen und noch verfügbaren Haushaltsreste wurden im Haushalt 2018 entsprechend genannt (erkenntlich durch die Abkürzung HR).

MR Hörmann frägt, mit welchem Zinssatz für die geplante Darlehensaufnahme gerechnet wurde.

Herr … erklärt, dass auf Grund der kurzen Laufzeit von 10 Jahren mit einem Tilgungssatz von 0,60 % kalkuliert wurde.

Bgm. Uhl bittet darum, dass alle Änderungswünsche bis zum 29.03.2018 eingebracht werden. Am 05.04.2018 wird dann abgewogen und beschlossen, was in den Haushalt 2018 kommt und was nicht.

MR Sapper ergänzt, dass dann auf der Sitzung am 05.04.2018 nicht mehr viel auf der Tagesordnung sein darf, denn sonst ist diese endlos.

Datenstand vom 09.04.2018 16:16 Uhr