Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen - Festlegung der Bauweise (Massivbau oder Holz-/Holzhybridbau)
Daten angezeigt aus Sitzung:
096. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.07.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Neubau der Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder (mehrgruppiger Hort) soll in der Bauweise Holz-/Holzhybridbau erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Das beauftragte Büro ... bereitet gerade das VgV-Verfahren für die Objektplanung vor. Diesbezüglich fand mit der Arbeitsgruppe Hort am 18.06.2024 eine Vorbesprechung statt. Die Eignungskriterien, Auswahlkriterien und Zuschlagskriterien wurden besprochen. Festzulegen ist noch die Bauweise
Rückblickend wird auf einen Vortrag von Prof. Dipl.-Ing. ... in der MGR-Sitzung am 06.07.2023 verwiesen. Die fachlichen Ausführungen dienten zur weiteren Meinungsbildung im Gremium. Eine Systementscheidung muss noch mit einem entsprechenden Beschluss festgelegt werden. Mehrheitlich kam damals zum Ausdruck, eine Ausführung des Neubaus in Holz zu realisieren.
In der jetzigen Planungsphase können noch keine Aussagen zu den Kosten getroffen werden. Eine Ausführung in Holz-/Holzhybridbau lässt sich im Hinblick auf die Bauzeit schneller realisieren. Maßnahmen, die mit Bundesmitteln nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz gefördert werden, müssen bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein. Als Abschluss der Baumaßnahme gilt grundsätzlich die bauliche Fertigstellung und Übergabe des Bauwerks an den Nutzer.
Diskussionsverlauf:
Innerhalb des Gremiums wird auf die Hochwasserproblematik hingewiesen. Dies wurde auch in der Arbeitsgruppe Hort angesprochen. Eine Holzhybridbauweise lässt auch eine Kombination mit einem Massivbau zu. Dies muss in der Planungsphase geprüft werden.
Datenstand vom 05.08.2024 13:26 Uhr