Sachvortrag
Die im vorherigen TOP gemäß Abwägung empfohlenen Beschlüsse sind als Vorschlag in den Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ eingearbeitet.
Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“, Stand 12.09.2024 (Vorabzug 21.08.2024) , bestehend aus:
1) Planzeichnung
2) Textteil
3) Begründung, Umweltbericht
4) Anlage 1 - Schallgutachten Verkehrslärm, Stand 19.12.2022
5) Anlage 2 - Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP),
Stand 20.07.2021
6) Anlage 3 – Baugrundgutachten, Stand 24.05.2022
7) Anlage 4 – Verkehrsuntersuchung Bauleitplanung, Stand 06.09.2021
8) Anlage 5 – Flächenanalyse Wohnen, Stand 30.10.2023
Auswirkungen von den, zu den Beschlussempfehlungen ggf. abweichenden Beschlüssen wird das Planungsbüro unmittelbar nach der Sitzung noch einarbeiten.
Dem Marktgemeinderat wird somit der Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“, Stand 12.09.2024 (Vorabzug 21.08.2024) mit den heute beschlossenen Ergänzungen und Anregungen zur Fassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt.
Diskussionsverlauf
MR Vogg möchte für die Fraktion der BL Zus wissen, ob dem Markt Nachteile entstehen, wenn man die Daten der Verkehrszählung aus dem Jahre 2021 ansetzen muss anstatt der Messungen, die im Jahre 2015 durchgeführt wurden.
Herr Frey verneint diese Frage und erläutert, dass dies keine Auswirkungen hat, da für den Anwendungsbezug, den DTV-Wert, kein neuerer Stand zum heutigen Satzungsbeschluss vorliegt.