Bauleitplanung Markt Jettingen-Scheppach Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich Am Kiesweg" OT Ried, frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  102. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2024 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Am Kiesweg“ OT Ried des Marktes Jettingen-Scheppach im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. 
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 01.10.2024 informiert die Firma Arnold Consult aus Kissing den Markt Zusmarshausen über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Am Kiesweg“ im OT Ried des Marktes Jettingen-Scheppach im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und bittet um Stellungnahme bis zum 15.11.2024.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 02.10.2024 zu.

Anlass der Planung ist die nach wie vor starke Nachfrage nach neuen Wohnbauflächen, insbesondere im Bereich von Grundstücken für eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand der Ortslage Ried und umfasst eine Größe von ca. 3.701 qm und befindet sich im privaten Eigentum. 

Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Jettingen-Scheppach sind die überplanten Flächen bereits größtenteils als „Wohnbauflächen“ mit randlichen Grünflächen ausgewiesen. Lediglich der südwestliche Teilbereich ist als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Da der Flächennutzungsplan jedoch nicht parzellenscharf ist, kann der Bebauungsplan „Südlich am Kiesweg“ OT Ried aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes des Marktes Jettingen-Scheppach entwickelt werden. 
Für den gesamten Planbereich ist entsprechend der geplanten Wohnnutzung eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet vorgesehen.  

Von den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt, Wasserversorgung) wurden keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans geäußert. Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 30.12.2024 11:04 Uhr