Sachvortrag:
Der Jugendhilfeplaner im Landratsamt Augsburg, Herr …, berichtete in der Sitzung des KGV am 05.12.2017 u.a. über das Thema Familienbildung. MR Ingrid Hafner-Eichner stellte im Rahmen dieser Präsentation insbesondere fest, dass es für Familien im Markt Zusmarshausen wenig bis gar keine Bildungsangebote gibt. Sie hat sich bei der Sitzung angeboten, sich um die Vernetzung u.a. zwischen Kindergarten und Familienstation zu kümmern. Aus dieser Idee heraus wurde vereinbart, ein Sondierungsgespräch anzuberaumen, um den Bestand und den Bedarf an Angeboten für Familien zu konkretisieren. Eine erste Denkrunde fand am 23.02.2018 in Zusmarshausen statt, an der Vertreter des Landratsamtes, Vertreterinnen für den Bereich Kindertagesbetreuung, Mitglieder der Elternbeiräte der Kindergärten und interessierte Mütter teilnahmen. Es wurde vereinbart, kurzfristig erste Angebote durchzuführen (z.B. Vorstellung der Familienstation West Dinkelscherben). Ferner wurde ein Bedarf gesehen, langfristige Angebote für Familien durch Personal und Räume nachhaltig zu etablieren (z.B. Einrichtung einer eigenen Familienstation bzw. eines Familienstützpunktes in Zusmarshausen).
Bei einem Gesprächstermin im Landratsamt Augsburg am 23.04.2018 wurde die Thematik nochmals ausführlich diskutiert. Grundsätzlich könnte der Landkreis Augsburg die Einrichtung einer Familienstation und eines Familienstützpunktes in Zusmarshausen befürworten und unterstützen. Eine Familienstation oder ein Familienstützpunkt sollte an eine bestehende Bildungseinrichtung (wie z.B. Schule/Hort/Kindergarten) angegliedert werden.
Als weiteres Vorgehen wurde damals vereinbart, dass ein Vertreter des Landratsamtes im Marktgemeinderat über Erfahrungen, Rahmenbedingungen und positive Wirkungen einer Familienstation bzw. eines Familienstützpunktes berichten soll. Wenn der MGR dies befürworten kann, können die weiteren Schritte konkretisiert werden (Zeitplan, Konzept, Rahmenvereinbarung etc.).Dabei wäre der Markt Sachkostenträger und der Landkreis übernimmt die finanziellen Verpflichtungen für das Personal. Entsprechende Haushaltsmittel für Räume und Ausstattung könnten im HH 2019 eingeplant werden. In Zusammenarbeit mit der Familienstation West sollen parallel noch im Jahr 2018 erste Angebote entwickelt und durchgeführt werden (z.B. Vortragsreihen für Eltern). Am 05.07.2018 wurden diesbezüglich bei einer Leiterinnenbesprechung die vier gemeindlichen Kindergärten informiert.
Grundsätzlich wird ein Bedarf an (Bildungs-) Angeboten für Familien im Markt Zusmarshausen gesehen. Nach der Meinungsbildung im Marktgemeinderat ist deshalb anzustreben, eine Familienstation bzw. einen Familienstützpunkt in Zusmarshausen einzurichten.
Bei einem positiven Signal des Marktes übernimmt der Landkreis die Personalkosten. Mit einer Förderung als Familienstützpunkt können Personalstunden aufgestockt werden, um Angebote der Familienbildung durchzuführen. Die jeweilige Sitzgemeinde (Markt Zusmarshausen) übernimmt die Kosten für die Räume (z.B. Miete, laufender Unterhalt) und stellt im Idealfall auch ein Veranstaltungsbudget zur Verfügung. Eine Familienstation sollte folgende Anforderungen erfüllen: Büroraum, Besprechungsraum, möglichst ein Gruppenraum, Küche bzw. Zugang zur Küche, Abstellraum, barrierefrei und familiengerecht. Als Veranstaltungsraum (z.B. für größere Vorträge) können vorhandene externe Räume genutzt werden. Vorstellbar wäre die Einrichtung in den Räumen der künftigen oder derzeitigen Mittagsbetreuung (Hort).
Herr … wird in der Sitzung nähere Informationen geben. Zudem wird MR Ingrid Hafner-Eichner aus den Sitzungen der Denkrunden berichten.
Diskussionsverlauf:
Aufgrund einer Rückfrage aus dem Rat, erklärt Hr. … die Arbeitsweise einer Familienstation. Er informiert, dass es bestimmte Beratungsstunden geben wird (z. B. in Dinkelscherben sind es 19 h/Woche). In dieser Zeit ist die pädagogische Fachkraft telefonisch und persönlich erreichbar. Zudem erfolgt eine Avisierung in Schulen und Kindergärten, um das Angebot in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und Vertrauen zu gewinnen. Auch eine Vernetzung mit den Kirchen ist Aufgabe dieser Person. Die Bekanntmachung der Familienstation ist ca. ein dreiviertel Jahr Hauptaufgabe. Dann kommt eine Entwicklung, die sich je nach Bedarf ergibt (z. B. Kleinkindsprechstunde, Krabbelgruppen, Netzwerk-Café, etc.).
MR Hafner-Eichner erklärt, dass mit dem Begriff „Bildung“ die innere Einstellung zu Familie und Kindern gemeint ist. Diese Bildung soll Eltern über Erziehung und Familie nachdenken lassen und Gefühle vermitteln. Es wird kein Wissen vermittelt, sondern Überzeugung gefördert. Die Denkrunden bestehen aus interessierten Eltern und Elternbeiräten der Kindergärten. Schon hier findet Vernetzung statt, sodass bereits hier die Netzwerkarbeit beginnt. MR Hafner-Eichner appelliert für eine Schaffung eines Familienstützpunktes.
Die Trägerschaft einer solchen Familienstation kann mittels Ausschreibung gefunden werden. In Zusmarshausen erachtet es Herr … für sinnvoll, wenn ein bereits vernetzter Träger einsteigt. Eine tolle Arbeit macht seiner Erfahrung nach die Katholische Jugendfürsorge in Augsburg, welche vor allem im Westen von Augsburg bereits die erforderlichen Infrastrukturen geschaffen hat.
MR Steffen Kraus kennt die Problematiken bei Familien aus seiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt und damit auch die Themen Scheidung, Sorgerecht, Gewalt in Familien, etc. Auch er appelliert für den Aufbau einer solchen Familienstation, um ggf. vorab Krisen zu lösen. Der Ortsbezug ist hier enorm wichtig, da ein Familiengericht nur die letzte Instanz darstellen kann.
Die Minimalausstattung einer Familienstation sollte nach Information des Herrn … ein Beratungsraum mit Toiletten und Küche sein, ggf. auch ein Raum für bis zu 20 Personen. Die Station sollte zusätzlich eine ungestörte Beratung ermöglichen, ebenso wie kleinere Gruppen fassen können. GL …
ergänzt, dass das Frère-Roger-Kinderzentrum der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg bereits in der Grund- und Mittelschule im Bereich der Schulsozialarbeit tätig ist. Es würde sich um einen Glücksfall für Zusmarshausen handeln, sollte der Aufbau einer Familienstation hier möglich werden.
3. Bgm. Vogg erwähnt das Giseberthaus als „Haus der Bildung“ und regt hierzu weitere Überlegungen an.