Bauleitplanung Markt Welden Bebauungsplan Nr. 35 "Welden West, Teil 1" (fortgeschriebener Entwurf) Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  107. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 19.12.2024 informiert das Ingenieurbüro Arnold Consult über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ des Marktes Welden im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. Es wird um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen gebeten.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen mit Mail vom 19.12.2024 zu.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“, des Marktes Welden wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Sitzung des Marktgemeinderats am 26.10.2017 und im Rahmen der erneuten Beteiligung in der Sitzung am 20.06.2024 behandelt. Es wurde jeweils der Beschluss gefasst, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken bestehen.

Zu der erneuten Beteiligung im Juni 2024 haben sich laut der übermittelten Unterlagen keine wesentlichen Änderungen ergeben. 
Der Umfang des Plangebiets umfasst nach wie vor eine Fläche von ca. 4,86 ha. Es soll ein Baugebiet mit der Bebauung von Einzelhäusern, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäusern entstehen. 

Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen die Bauleitplanung des Marktes Welden vorgebracht. 
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes beeinträchtigt werden.  

Datenstand vom 03.03.2025 08:07 Uhr