Benennung des Bauleitplanes für das Gebiet der Grundstücke nördlich der Roth zwischen Staatsstraße 2510, Wertinger Straße (St 2027) und nördlicher Entlastungsstraße (St 2510)


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat legt für den Bebauungsplan den Namen „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Es ist (neben der Nummerierung für die Flächennutzungsplanänderung, für den Bebauungsplan und für den Grünordnungsplan) auch ein Name für den Bebauungsplan festzulegen. Von der Firma Sortimo wird derzeit der Begriff „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ verwendet.

Der Name erklärt sich wie folgt:
  • Sortimo als Investor
  • Innovation für eine moderne Einrichtung am Ortseingang des Marktes Zusmarshausen
  • Park als verbindender grüner Gedanke
  • Zusmarshausen als festgelegte Region
  • Es wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes werden.
  • Der Bebauungsplan wird BBP Nr. 53 werden.
  • Ein Grünordnungsplan ist darüber hinaus zu erstellen.

Datenstand vom 15.03.2017 12:12 Uhr