Bebauungsplan "Sonstiges Sondergebiet Freizeitnutzung" - Landensberg-Glöttweng Trägerbeteiligung nach § 4.2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö 7

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan „Sonstiges Sondergebiet Freizeitnutzung“ der Gemeinde Landensberg-Glöttweng. Der Markt Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 19.12.2016 bittet das Architekturbüro Gerhard Glogger, Balzhausen, um die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen am Bebauungsplan „Sonstiges Sondergebiet-Freizeitnutzung“ in Glöttweng, Gemeinde Landensberg/Glöttweng im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen soll bis zum 19.01.2017 abgegeben werden. Deshalb wurde mit E-Mail vom 27.12.2016 um eine Fristverlängerung bis zum 30.01.2017 gebeten. Die Fristverlängerung wurde dem Markt Zusmarshausen vom Architekturbüro Gerhard Glogger, Balzhausen, mit E-Mail vom 09.01.2017 gewährt. Die dem Markt Zusmarshausen zugegangenen Unterlagen wurden am 27.12.2016 per E-Mail an die Marktgemeinderäte versandt.

Im Bereich des Plangebiets befindet sich eine Pferdepension mit Reitanlage. Die baulichen Anlagen liegen im Außenbereich. Sie wurden aus einem landwirtschaftlichen Betrieb heraus entwickelt. Die Anlage ist nun ein gewerblicher Betrieb. Hinsichtlich der Anforderungen an das Baugesetzbuch ist eine widerrechtliche Situation entstanden. Zur Herstellung rechtmäßiger Zustände ist es erforderlich, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen. Mit der Durchführung eines Bauleitplanverfahrens besteht die Möglichkeit, für die bestehende Betriebseinrichtung rechtmäßige Verhältnisse herzustellen. Zusätzlich ist vorgesehen, für das Plangebiet zwei Wohneinheiten für eine Eigentümerwohnung und für eine Mitarbeiterwohnung zuzulassen. Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Reitsportanlage abzusichern.

Das Plangebiet ist etwa 2,0 ha groß und liegt im Südwesten der Gemeinde Glöttweng. Es wird als Sonstiges Sondergebiet (SO) bezeichnet.

Zum Bebauungsplan „Sonstiges Sondergebiet Freizeitnutzung“ – Landensberg-Glöttweng wurde bereits am 28.02.2013 dem Architektur büro Glogger per mail mitgeteilt, dass der Markt Zusmarshausen keine Einwendungen hat.

Datenstand vom 15.03.2017 12:12 Uhr