Sachvortrag:
Der TSV Zusmarshausen hat bereits mit Schreiben vom 20.10.2018 einen Zuschussantrag für den Umbau der Flutlichtanlage auf dem Hauptspielfeld gestellt. Die Gesamtkosten wurden damals mit 55.000,00 € veranschlagt. Der KGV und der MGR haben sich mit diesem Förderantrag befasst und beschlossen, dem TSV für die Umrüstung der Flutlichtanlage einen Zuschuss in Höhe von 9.097,48 € (20 % der angegebenen Kosten unter Berücksichtigung der Eigenleistungen und der Vorsteuerabzugsberechtigung) zu gewähren.
Mittlerweile hat der TSV Zusmarshausen einen Nachtrag zum Förderantrag mit Schreiben vom 31.01.2019 eingereicht. Es ist nunmehr beabsichtigt, die Flutlichtausstattung auf alle Plätze auszudehnen, um auch eine höhere Förderung durch den Bund aus dem Programm „BMU LED-Förderung CO2 Einsparung“ zu erhalten.
In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 12.1 die investiven Baumaßnahmen der Vereine und Organisationen wie zum Beispiel ein Neubau, eine Erweiterung sowie große Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und dergleichen aufgeführt.
Nachdem die nachgewiesenen reinen Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.
Gesamtkosten
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145.000,00 €
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./. Eigenleistung
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1.740,00 €
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Zugrunde zu legende Kosten
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143.260,00 €
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In Folge dessen errechnet sich ein Förderbetrag in Höhe von 42.978,00 € (30% der zugrunde zu legenden Kosten).
Der Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 dem Marktgemeinderat empfohlen, den erhöhten Zuschuss zu gewähren.
Außerdem hat die Schulverbandsversammlung in seiner Sitzung am 25.02.2019 beschlossen, dass gegen die Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Schulsportplatz keine Einwände bestehen unter der Voraussetzung, dass in einer gesonderten Vereinbarung die Belegung des Rasenspielfeldes geregelt wird.
Diskussionsverlauf:
Seitens des MGR stellt sich die Frage, ob die Flutlichtanlage auch vom Schulverband bzw. durch die Volkshochschule für etwaige abendliche Außensportkurse genutzt wird.
Bgm. Uhl erläutert, dass die Flutlichtanlage weder für den Schulsport, noch für Kurse der Volkshochschule verwendet wird.
Für MR Alfred Hegele wurde im Antrag nicht klar ausgewiesen, ob es sich bei den Gesamtkosten in Höhe von 145.000 € um den Brutto- oder Nettobetrag handelt. Er bittet die Verwaltung diesbezüglich um Überprüfung.