Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Ost" des Marktes Dinkelscherben Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Ost“ des Marktes Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit E-Mails vom 30.05.2017 bat die ML Planungsgruppe Lehni GmbH, Lauingen, um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet Ost des Marktes Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 27.06.2017.
Die der Verwaltung des Marktes Zusmarshausen zur Verfügung gestellten Unterlagen hierzu wurden am 01.06.2017 per E-Mails an die Marktgemeinderäte versendet.
Die Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB war bereits Tagesordnungspunkt in der Marktgemeinderatssitzung am 19.01.2017. Der Marktgemeinderat hatte keine Einwendungen.
Das Telefonat am 12.06.2017 mit Herrn … von der ML Planungsgruppe Lehni GmbH, Lauingen, ergab, dass seit der ersten Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB, die am 19.01.2017 im Marktgemeinderat besprochen wurde und der vorliegenden Bitte um Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB keine wesentlichen Änderungen in der Planung vorgenommen wurden. Es wurden lediglich die Stellungnahmen der beteiligten Behörden gewürdigt und deren Vorschläge eingearbeitet. So wurde z. B. ein Lärmgutachten erstellt, was jedoch das Planungsziel nicht verändert.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Ziel der Planung ist die Weiterentwicklung und Stärkung des Nahversorgungsstandortes an der Augsburger Straße an städtebaulich integriertem, zentralen Standort (genaue Mitte aller Ortsteile), die Aufwertung der lokalen Versorgungsfunktionen des Nahversorgungsstandortes an der Augsburger Straße durch einen Lebensmittelvollsortimenter, um eine umfassende und hochwertige Vollversorgung im Lebensmittelbereich zu erreichen, sowie die Ansiedlung eines dringend erforderlichen Drogeriemarktes und weiterer kleinerer Fachgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe im Gewerbegebiet.
Das Plangebiet liegt in integrierter Ortslage des Marktes Dinkelscherben. Der Geltungsbereich umfasst auch Teilflächen der Kreisstraße Kr A1 St2224 (Augsburger Straße, zur Festsetzung der Sichtdreiecke). Die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt 19.565 m². Sie ist momentan  unbebaut und wird landwirtschaftlich genutzt. Das Gebiet soll in Zukunft eine „Gewerbliche Baufläche“ (GE) mit 6.096 m² enthalten, auf der ein Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² vorgesehen ist; und eine Fläche mit 8.520 m² „Sonstiges Sondergebiet“ (So) mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“. Hier ist ein Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) mit einer Verkaufsfläche von max. 1.600 m² einschließlich Backshop mit Tagescafè vorgesehen. Der Rest der Fläche soll sich in Öffentliche Verkehrsfläche, Geh- und Fußwege, Öffentliche Grünflächen und Verkehrsgrün, sowie Privater Fuss- und Radweg und private Grünflächen unterteilen.
Durch dieses neue Baugebiet könnte wegen des Verkehres zu und von der Autobahn die Anschlussstelle Zusmarshausen mehr beansprucht werden. Das könnte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Zusmarshausen und Steinekirch führen.

Datenstand vom 25.07.2017 09:24 Uhr