Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung am 07.03.2019 wurde folgendes einstimmig beschlossen:
„Der Marktgemeinderat stimmt der von Steinbacher-Consult vorgestellten Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung zur Erweiterung der Kläranlage Zusmarshausen, aufgestellt am 08.02.2019, zu. Für die weitere Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Wasserrecht) ist die „Variante 1 – Aktivierung des 2. Beckenrings als Belebungsbecken“ weiter auszuarbeiten.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 im Haushalt vorzusehen.“
In der Zwischenzeit hat das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult die Entwurfsplanung fertig gestellt.
Diskussionsverlauf:
Zu diesem TOP begrüßt Bgm. Uhl Herrn … vom IB Steinbacher-Consult und übergibt das Wort. Herr Kottmair stellt anhand einer Präsentation die Entwurfsplanung vor.
MR Juraschek ist verblüfft, dass die Entsorgung des Torfs solch hohe zusätzliche Kosten verursacht.
Diese waren zum damaligen Zeitpunkt aufgrund des noch fehlenden Baugrundgutachtens nicht bekannt, so Herr ….
Die Erhöhung der Kosten stellt einen erheblichen Sprung dar. Wieso wurde ursprünglich kein Keller eingeplant und in wie weit bestehen Fördermöglichkeiten? Erkundigt sich MR Aumann.
Die Planungen haben sich dem hingegen fortentwickelt. Eine Unterbringung der Pumpen sei im Bestandsgebäude höchstwahrscheinlich nicht möglich, so Herr …. Nach Kommunalrichtlinie förderfähig seien lediglich Erneuerungsmaßnahmen für bestimmte Teile der Maschinentechnik. Neubauten, insbesondere die Photovoltaikanlage, fällt hier nicht darunter. Die Förderquoten hängen dabei von der jeweiligen CO 2 Einsparung ab.
Zur zeitlichen Vorgehensweise erläutert Herr …, dass der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Augsburg im Juli / August 2020 erwartet werde. Mit den Ausschreibungen könne daraufhin im September / Oktober 2020 begonnen und die Auftragsvergabe Ende 2020 angestrebt werden.
Wie hoch sind die Nebenkosten und was ist unter dem Begriff EMSR zu verstehen? Erkundigt sich MR Clemens.
Unter den Begriff EMSR fällt die elektrotechnische Ausstattung, so Herr …. Als Nebenkosten wird das Honorar des Planungsbüros (ca. 15 %) deklariert.
Für MR Hubert Kraus muss der Einsatz einer Zentrifuge zwingend vorab getestet werden.
Aus Erfahrungswerten sei eine Kammerfilterpresse für Kläranlagen unserer Größenordnung zu groß.
Ein Angebot für eine Probeentwässerung liegt vor, so Herr …. Er schlägt vor, diese im April 2020 zu testen sollte dies für die weitere Planung noch ausreichen. Die Schneckenpresse wurde im April 2019 getestet, so könnte ein unmittelbarer Vergleich hergestellt werden.
Wird für den Unterhalt von Zentrifugen zusätzliches Fachpersonal benötigt? Erkundigt sich MR Schwarz.
Diesbezüglich muss zunächst der Testlauf abgewartet werden, so Herr …. Die Schneckenpressen liegen in der Investition günstiger.
2. Bgm. Steppich frägt nach, ob der Schlamm einen bestimmten Absatz vorzuweisen hat.
Bei einer Entwässerung unter 20% sei der Schlamm zu flüssig und nicht transportfähig, gibt MR Hubert Kraus wieder.
Inwieweit müsste die Kläranlage weiter ausgebaut werden, sollte sich der Markt Zusmarshausen mit der Gemeinde Horgau zusammenschließen? Möchte MR Günther wissen.
Eine Vergrößerung auf ca. 21.000 EW biologiosche Reinigungsleistung sei ohne große Schwierigkeiten möglich. Lediglich eine Vorklärung und eine Faulung müsste nachgerüstet werden. Die Leitungen können weiter genutzt werden.