Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 17.11.2016 das Staatliche Bauamt Augsburg um Überprüfung gebeten, ob der Ausbau der Kreuzung St 2510/Augsburger Straße/Dammstraße zum Kreisverkehr („Rothseekreuzung“) gefördert werden kann.
Gründe für den Ausbau des Knotenpunktes zum Kreisverkehrsplatz aus Sicht des Marktes:
- Erschließung der Baugebiete „Steineberg“ und „Rothseeblick“
- Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Baugebiet „Steineberg“
- Erholungsgebiet am Rothsee, das Umfeld wurde in den letzten Jahren mit großem finanziellen Aufwand umgestaltet
- Anfahrt zu zahlreichen Veranstaltungen am Rothsee (Seenächte, Triathlon)
- Inbetriebnahme des neuen Kindergartens in Zusmarshausen (KiTa ZuS)
- geplante Seebühne mit Veranstaltungen
- starke Verkehrsbelastung auf dem Richtstattweg – fehlender Gehweg mit ausreichender Breite
- in der vom Markt Zusmarshausen beauftragten Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2016 wird auch auf die verkehrsgerechte Gestaltung der Knotenpunkte hingewiesen
Am 25.06.2019 fand im Staatlichen Bauamt Augsburg eine Vorberatung mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes und der Regierung von Schwaben statt. Bei diesem Gespräch hat sich Herr …, Bereichsleiter Straßenbau im Staatlichen Bauamt Augsburg, bereit erklärt, im Gremium zum Vorhaben zur informieren.
Eine Förderung, so die Regierung, aus dem Sonderbaulastprogramm ist nicht mehr möglich. Dieses Sonderförderprogramm ist ausgelaufen.
Folgende Möglichkeit für eine Realisierung wird aufgezeigt:
- der Markt Zusmarshausen übernimmt in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt und der Regierung die Planung
- das Staatliche Bauamt übernimmt dann die Straßenbaulast
- der notwendige Grunderwerb ist möglich und steht zur Verfügung
- die Beteiligten der Träger öffentlicher Belange sind einverstanden
- unter bestimmten Voraussetzungen kann auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden
- die Bauleitung könnte das Staatliche Bauamt übernehmen, dafür ist der Abschluss einer Vereinbarung notwendig
- Abstimmung mit der Regierung, dies erfolgt nach Stellung des Förderantrages
- eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung ist abzuschließen
Als weitere Vorgehensweise wäre vorgesehen, dass der Markt Zusmarshausen im Rahmen einer Voruntersuchung (Machbarkeitsstudie) durch ein geeignetes Ingenieurbüro die Realisierbarkeit eines Kreisverkehrs prüfen lässt.
Diskussionsverlauf:
Herr … ist grundsätzlich der Meinung, dass der Kreisverkehr dort passend sein würde. Zudem ist auch schon ein Bestand an Radwegen und Fußgängerüberwegen vorhanden. Die Unfallzahlen dort sind bisher überschaubar. In den nächsten fünf bis zehn Jahren wird das Staatliche Bauamt dort vermutlich nicht tätig werden, da es im Landkreis Kreuzungen mit höheren Unfallzahlen gibt. Die Kosten müssten somit komplett von der Gemeinde übernommen werden und können nicht auf beide aufgeteilt werden. Die Hälfte der regulären Kosten des Marktes könnten gefördert werden. Insgesamt müsste der Markt 75 % zahlen und der Rest würde mittels Förderung bezahlt werden.
MR Günther möchte wissen, wo hoch die Kosten für den Kreisverkehr sein werden.
Herr … erklärt, dass die Richtwerte vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eine Spanne von 300.000 € bis 2 Million € vorgibt. In diesem Fall rechnet er mit Gesamtkosten von etwa 900.000 €, da wenig Grunderwerb vorzunehmen ist. Die Förderung würde somit etwa bei 250.000 € liegen.
Laut MR Reitmayer hat der Schwarzbräu-Kreisverkehr etwa 800.000 € gekostet. Er ist der Meinung, dass zu niedrige Kosten veranschlagt werden und bezweifelt, ob die Kosten tatsächlich ausreichen werden.
Dies seien auch nur Richtwerte, so Herr ….
MR Hubert Kraus erklärt, dass der Beschluss im Marktgemeinderat im Jahre 2003 damals einstimmig für einen Kreisverkehr getroffen wurde. Er denkt, dass man den Einstieg in das Projekt wagen sollte.
MR Christian Weldishofer erläutert, dass im Jahr 2015 Herr … vom Staatlichen Bauamt den Bau ebenfalls befürwortet hat. Allerdings ist es nun auch komisch, dass es von Seiten des Staatlichen Bauamts weniger Unterstützung gibt, als in den Vorjahren, wo man auch noch auf das Sonderbaulastprogramm zurückgreifen hat können.
Herr … sagt, dass es das Programm nicht mehr gibt, da es dafür eine große Nachfrage gab und allerdings wenig Geld zur Verfügung stand. Jetzt hat er im Jahr für drei Landkreise etwa 9 Million € zur Verfügung. Es gibt Brücken und Straßen mit höheren Unfallzahlen, welche man daher zuerst angehen muss. Er empfiehlt daher nicht auf das Staatliche Bauamt bezüglich des Baus zu warten, da wenig Mittel vorhanden sind.
MR Sapper spricht sich für die Durchführung einer Machbarkeitsstudi aus.