Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 "Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  96. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord“ des Marktes Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit Mail vom 13.08.2019 informiert die Bürogemeinschaft OPLA über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und bittet um Stellungnahme zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1. BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord“ des Marktes Dinkelscherben.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen – Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt mit Mail vom 14.08.2019 zu.

Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:
Wasserversorgung, Mail vom 16.08.2019                Fehlanzeige
Kläranlage, Mail vom 16.08.2019                        Fehlanzeige
Technisches Bauamt                                        keine Rückmeldung

Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord“ soll im Rahmen der Anwendbarkeit des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) im Markt Dinkelscherben, OT Fleinhausen eine Anlage zur Stromerzeugung aus regenerativer Energie (Sonne) in Form von Freiflächenphotovoltaikanlagen errichtet werden.

Der Planungsbereich liegt etwa 300 m nord-westlich des Ortsteiles Fleinhausen und etwa 600 m östlich des Ortsrandes des Ortsteiles Grünenbaindt. Die Freiflächenphotovoltaikanlagen befinden sich innerhalb eines 110 m Korridors zur der Bahnlinie Augsburg – Ulm
Die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs (Teilräumliche Geltungsbereiche 1 und 2) ist bisher unbebaut und wird zum Teil landwirtschaftlich oder als Wiese genutzt.

Die vorgesehene Fläche sowie die vorgesehene Ausgleichsfläche befinden sich im Gemeindegebiet von Dinkelscherben im Bereich der Gemarkung Fleinhausen. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummern 587, 589 und 604 (Erschließung) sowie vollständig die Flurnummer 586/1 (Ausgleichsfläche). Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von insgesamt (Teilräumliche Geltungsbereiche 1 und 2) rund 15.810 qm. Im südlichen Bereich werden rund 7.260 qm als Fläche als Sondergebietsfläche, eine Randeingrünung, Verkehrsfläche und ca. 4.320 qm als Ausgleichsfläche festgesetzt. Im nördlichen Bereich wird auf rund 4.320 qm ein Sondergebiet für Freiflächenphotovoltaik sowie eine Randeingrünung festgesetzt.

Die Erschließung für Bau und Betrieb erfolgt voraussichtlich über die Römerstraße und weiter über den Weg auf Flurnummer 615. Die Erschließung der nördlichen Teilfläche kann über den Feldweg auf Flurnummer 593 erfolgen.

Die Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches sind im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Dinkelscherben als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord“. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im nächsten Tagesordnungspunkt dieser Marktgemeinderatsitzung behandelt.

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch die Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord“ – beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 11.11.2019 16:20 Uhr