Sachvortrag
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 beschlossen, dass die zukünftige Schulkindbetreuung in der Angebotsform „Hort“ in einem Neubau mit 100 Plätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, an der Wertinger Straße erfolgen soll. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die Fördermöglichkeiten des Vorhabens abzuklären.
In der Zwischenzeit haben verschiedene Gespräche mit dem Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben stattgefunden. Grundsätzlich ist das Bauvorhaben förderfähig. Grundlage ist nach Auskunft des Landratsamtes Augsburg zunächst eine Bedarfsanerkennung von Betreuungsplätzen in einem Hort. Diesbezüglich muss vor der Antragstellung ein eigener Beschluss durch den Marktgemeinderat erfolgen.
Am 26.07.2018 wurde im MGR der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung beauftragt wird, beim Landratsamt Augsburg einen Antrag auf Bedarfsanerkennung von 75 Hortplätzen zu stellen. Ferner soll geprüft werden, ob die Einrichtung einer weiteren Gruppe (insgesamt 100 Plätze) möglich ist.
Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 13.08.2018 den Bedarf zum Ausbau von 75 sowie von 100 Betreuungsplätzen in einem Hort bereits bestätigt.
Im Rahmen der Diskussionen zur kommunalen Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung wurde immer wieder angemerkt, dass die Kapazität von 100 Hortplätzen zu gering bemessen ist. Auch aufgrund der Tatsache, dass die gegenwärtige Mittagsbetreuung von ca. 80 Kindern besucht wird.
Von der Jugendhilfeplanung im Landkreis Augsburg wurde eine Beurteilung der Bedarfsplanung angefordert, auch im Hinblick auf die Ausführungen durch Herrn Katheder-Göllner in der MGR-Sitzung am 19.09.2019 zum Prognosetool.
Anhaltspunkte für die Bedarfsplanung des Landratsamtes Augsburg sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Unter Berücksichtigung einer steigenden Betreuungsquote ist für das Jahr 2028 bereits ein Bedarf von 134 Plätzen vorhergesagt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte daher ein Antrag auf Bedarfsanerkennung für einen Hort mit 150 Plätzen (7 Gruppen) gestellt werden.
Diskussionsverlauf
GL …e verliest den Sachvortrag und weist darauf hin, dass ein Hort mit 150 Plätzen etwa 800 m² an Fläche benötigt.
MR Christian Weldishofer sieht bei der Hortbetreuung ein Problem. Er hält daher eine Bedarfsanerkennung für 150 Plätze für sinnvoller. Es soll nicht wie schon beim Kindergarten passieren, dass der Hort nach ein paar Monaten zu klein ist.
Bgm. Uhl spricht sich für eine Bedarfsanerkennung von 150 Plätzen aus.
MR Reitmayer frägt, ob bei einem Antrag auf 150 Plätze auch ein Rückgang auf 125 Plätze möglich sei. Zudem muss man klären, wie es mit der Förderung aussieht.
MR Christian Weldishofer sieht eher ein Problem bei der Aufstockung von Plätzen, als bei der Minderung.
Bezüglich der Förderung kann man es derzeit nur mit dem Kindergarten vergleichen, so Bgm. Uhl.
Dort liegt sie laut GL … derzeit bei etwa 1,7 Million €.
MR Hafner-Eichner weist darauf hin, dass es beispielsweise mittlerweile Förderungen für Speiseräume gibt, welche vorher nicht gewährt wurden.
MR Günther sagt, dass erst bei der Beschlussfassung des Kindergartens die wirkliche Förderung geregelt wurde.
GL …
erläutert, dass u. a. auch Förderungen für die Ausstattung vorgesehen waren, welche letztendlich aber nicht bewilligt wurden.