Sachvortrag:
Der Hausname für das Anwesen „Ulmer Straße 7“ im Heimatbuch lautet: „Beim Nagelschmied“
Die Verwaltung schlägt als Bezeichnung vor:
- Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 94 mit Erschließung (Variante 1):
a) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7“
b) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 - Beim
Nagelschmied“
c) …………………………………………………………………………
MR Reitmayer hat telefonisch als Bezeichnung „Beim Rechamacher“ vorgeschlagen.
- Bei einem Bebauungsplan, der die Umgebungsbebauung einbezieht:
a) Bebauungsplan Nr. 57 „Östliche Ulmer Straße“
b)...................................................................................
Diskussionsverlauf:
MR Schwarz erkundigt sich, ob die Bezeichnung eine Auswirkung auf die künftige Adresse hat. Dies wird verneint, da es sich um die Bezeichnung des Bebauungsplanes handelt.
MR Juraschek befürwortet die Verwendung von Hausnamen. Für ihn hat das einen besonderen Charme.
Auch MR Kraus führt aus, dass der Vorschlag „Beim Rechamacher“ einen geschichtlichen Hintergrund hat.