Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  99. Sitzung des Marktgemeinderates, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 99. Sitzung des Marktgemeinderates 28.11.2019 ö 4.3

Beschluss

Der Marktgemeinderat Zusmarshausen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“ gemäß der Variante 1 mit dem Geltungsbereich:

Flur Nr. 94 sowie Teilbereiche der Flur Nrn. 2964/33 und 2964/40 Gemarkung Zusmarshausen
       
Der Lageplan (vgl. Anlage Nr. 5) mit Darstellung des Geltungsbereiches der Variante 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Nachdem sich der Marktgemeinderat bei den vorangegangenen Punkten für den Umgriff und die Bezeichnung des Bebauungsplanes für die Wohnanlage in der Ulmer Straße entschieden hat, kann nun der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

Diskussionsverlauf:
Die Diskussion des Gremiums fand bereits bei Punkt Nr. 4.1 statt. Zu diesem Punkt kommen keine Fragen bzw. Anregungen aus dem MGR.

Datenstand vom 20.01.2020 16:35 Uhr