Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7 - Beim Rechamacher"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  006. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 006. Sitzung des Marktgemeinderates 06.08.2020 ö 2

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“, in der Fassung vom 06.08.2020.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:

Anlass der Planaufstellung

Die textlichen Ausführungen zu diesem Punkt wurden von Herrn …, Büro OPLA, in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet. Herr … war während der Sitzung anwesend hat und den beigefügten Entwurf zum Vorhaben erläutert.

Die Fa. … beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 94, Gmkg Zusmarshausen, Ulmer Straße 7, den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohnungen und Tiefgarage. Da das Vorhaben nicht gemäß § 34 BauGB genehmigt werden kann, da es sich hinsichtlich der Zahl der Geschosse nicht in die nähere Umgebung im Sinne des § 34 BauGB einfügt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2019 dem Vorhaben der Fa. … und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt.
In seiner Sitzung vom 28.11.2019 hat der Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“ gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Marktboten vom 12.12.2019.

In der Zwischenzeit wurde für das geplante Vorhaben eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Es werden passive Schallschutzmaßnahmen für das Vorhaben erforderlich. Negative Auswirkungen auf die umgebende Bebauung sind mit dem Vorhaben nicht verbunden.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Das Verfahren wird gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, weshalb eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden und der Öffentlichkeit (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) unterbleibt.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Beteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im rechtlichen Bauamt
informieren und im Zeitraum vom 16.12.2019 bis einschließlich 08.01.2020 zur Planung äußern. Äußerungen hierzu sind nicht eingegangen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich.
Es handelt sich demnach in der Sitzung am 06.08.2020 um die Billigung des vorliegenden Entwurfs und um den Auslegungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.




Stellplätze

Der Vorhabenträger weist für die geplanten 12 Wohnungen 24 Stellplätze nach. Davon befinden sich 20 Stellplätze in der Tiefgarage. Zudem sind 4 oberirdische Stellplätze (davon 1 Garage) geplant; von denen 2 als Besucher-Parkplätze vorgesehen werden.

Die Vorgaben der aktuell gültigen Stellplatz-Satzung des Marktes Zusmarshausen wurden eingehalten.

MR Reitmayer hat in Anbetracht der immer größeren und breiteren Kraftfahrzeuge die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Größe der Stellplätze (insbesondere die Breite) in der Tiefgarage ausreichend bemessen wird. Diese Anregung wurde an den Vorhabenträger und an den Planer Herrn Seitz weitergegeben.

Die Breite der Stellplätze in der Tiefgarage liegt beim vorliegenden Entwurf bei überwiegend
2,60 m.



Diskussionsverlauf:

MR Winkler stellt einen Antrag nach Art. 49 GO „Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung“.
Abstimmungergebnis:  Ja: 18        Nein: 0
Das Gremium stimmt zu, dass MR Winkler während der Behandlung des Tagesordnungspunktes auf seinem Platz bleiben darf.


Herr …, Büro OPLA, erläutert die Planungen anhand der Präsentation.

In der anschließenden Diskussion wurde über die eventuell schlechte Sicht bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage auf die Straße hingewiesen. Laut Herrn … ist die Mauer zur Einhausung der Tiefgaragenzufahrt notwendig. Es kam der Vorschlag, dass die Mauer stufenweise angehoben werden könnte. Herr … wird diesen Vorschlag mitnehmen. Diesbezügliche Anpassungen können, nach Einholen der Stellungnahme des Straßenbaulastträgeres, ggf. beim Satzungsbeschluss erfolgen. Die Frage, wie groß die Parkplätze und wie hoch die Einfahrtshöhe der Tiefgarage ist, wurde von Herrn …  ebenfalls beantwortet.

Datenstand vom 29.09.2020 09:27 Uhr