Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2019 - 2023
Daten angezeigt aus Sitzung: 008. Sitzung des Marktgemeinderates, 01.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 008. Sitzung des Marktgemeinderates | 01.10.2020 | ö | beschließend | 3.3 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023. Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Kurzbericht
Gemäß Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV-K und VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist die mittelfristige Finanzplanung, welche eine Anlage des Haushaltsplanes ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K), gesondert zu beschließen.
Datenstand vom 29.10.2020 10:22 Uhr