Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 "Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord" und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  012. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord“ sowie der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 30.10.2020 informiert die Bürogemeinschaft OPLA über die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 06.11.2020 bis einschließlich 07.12.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und beteiligt den Markt Zusmarshausen am Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB   zur Aufstellung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord“ OT Fleinhausen, Fl.Nrn. 586/1, 587, 589 und 604 sowie der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Es handelt sich um die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, nicht um die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Planungsbüro hat im Betreff des E-Mails versehentlich die 24. Änderung benannt.

Die Mail der Bürogemeinschaft OPLA wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit allen Anlagen am 17.11.2020 zur Sitzungsvorbereitung weitergeleitet.

Eine interne Beteiligung des technischen Bauamtes sowie der Kläranlage und der Wasserversorgung hat keine Anregungen und Bedenken ergeben.

Die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist in der Zeit vom 16.08.2019 bis einschließlich 23.09.2019 erfolgt. Der Gemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.09.2020 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord“ sowie zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken geäußert.

Der Planungsbereich liegt etwa 300 m nord-westlich des Ortsteiles Fleinhausen und etwa 600 m östlich des Ortsrandes des Ortsteiles Grünenbaindt. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs (Teilräumliche Geltungsbereiche 1 und 2) ist bisher unbebaut und wird zum Teil landwirtschaftlich oder als Wiese genutzt. Die Freiflächenphotovoltaikanlagen liegen westlich der Bahnlinie Augsburg-Ulm.

Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von insgesamt (Teilräumliche Geltungsbereiche 1 und 2) rund 22.280 m².

Die Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches sind im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Dinkelscherben als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord“.

Datenstand vom 25.01.2021 13:44 Uhr