Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 395 % mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Im Zusammenhang mit der Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer B (auf 395 %) für das Haushaltsjahr 2021 in der MGR-Sitzung am 21.01.2021 wurde auch die Anpassung der Grundsteuer A diskutiert, obwohl diese nicht Gegenstand der Tagesordnung war.

Aus diesem Grund erfolgt ein eigener TOP in der Sitzung am 04.02.2021.

Der Hebesatz der Grundsteuer A, der für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, beträgt ebenfalls wie der der Grundsteuer B seit Anfang der 1980er Jahre 345 %. Auch hier kann eine Erhöhung in Betracht gezogen werden. Die Auswirkungen einer Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer A fallen allerdings nicht so markant aus, wie eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B.

Im Haushaltsjahr 2021 ist ein Ansatz von 83.100 Euro (nicht 82.900 Euro wie in der Vorbesprechung vom 07.01.2021 angenommen) an Grundsteuer A Einnahmen bei der HHSt. 0.9000.0001 veranschlagt und man geht insgesamt von im Jahr 2021 vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträgen i.H.v. ca. 24.100 Euro aus.

Bei einer Änderung der Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer A kommen folgende Rechenbeispiele in Betracht:

Grundsteuermessbetrag
Gesamtsumme
Hebesatz in %

Jahresgrundsteuer
Differenz zu bisherigem Ansatz (gerundet)
24.100 Euro
345
83.100 Euro
+/- 0 Euro
24.100 Euro
375
90.300 Euro
+ 7.200 Euro
24.100 Euro
395
95.100 Euro
+ 12.000 Euro
24.100 Euro
400
96.400 Euro
+ 13.300 Euro

Die Gemeinden des Regierungsbezirks Schwaben erhoben im Jahr 2019 durchschnittlich einen Hebesatz der Grundsteuer A i.H.v. 370 %. Dieser Prozentsatz liegt etwas oberhalb des Landesdurchschnitts Bayern 2019 i.H.v. 350 %. Innerhalb des Landkreises Augsburg bewegen sich die Grundsteuer A Hebesätze der Gemeinden innerhalb einer Spanne von 280 % (Stadt Schwabmünchen, Markt Meitingen) bis 550 % (Gemeinde Mittelneufnach).

Diskussionsverlauf:
Das Gremium spricht sich für eine Angleichung des Hebesatzes für die Grundsteuer A an die Grundsteuer B auf 395 % aus.

Datenstand vom 28.05.2021 12:03 Uhr