Sachvortrag:
In der Sitzung der Fraktionen zum Verwaltungshaushalt am 07.01.2021 wurde angeregt, die Vorberatung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergarten und Kinderkrippe) sowie für die Mittagsbetreuung im Haupt- und Finanzausschuss vorzuberaten.
Diese Sitzung des HFA fand am 28.01.2021 statt. Der HFA hat hierbei eine Empfehlung zur Beschlussfassung im MGR ausgesprochen. Die Änderung der Gebühren soll zum 01.04.2021 erfolgen.
Bisherige Gebühr 51,-- € ohne zeitliche Beschränkung (Tage und Buchungszeiten)
Die monatliche Gebühr beträgt
(Kinderzahl) Vorschlag HFA 28.01.2021
für 2 Tage (1) 60,-
für 3 Tage (10) 70,--
für 4 Tage (12) 80,--
für 5 Tage (48) 90,-
Mehreinnahmen/Monat 2.419,--
Mehreinnahmen für 8 Monate (ab 01.04.2021) 19.352,--
Monat August geschlossen, deshalb keine Gebühr
Mehreinnahmen für 11 Monate 26.609,--
Die Kalkulationsgrundlage war als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt und beinhaltet eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts der Jahre 2018, 2019 und 2020.
Die Empfehlung des HFA wurde den Vorsitzenden der Elternbeiräte bei einem gemeinsamen Gespräch am 18.02.2021 vorgestellt mit der Bitte, dass von Seiten des Elternbeirates bis Ende Februar eine Stellungnahme vorliegt.
Die Stellungnahme ist dem MGR bereits zugegangen.
Bislang fehlte für die Festsetzung der Benutzungsgebühren eine eigene Gebührensatzung. Daher soll ein Neuerlass einer Gebührensatzung Mittagsbetreuung beschlossen werden. Eine Satzung ist als Anlage beigefügt.
Bezüglich der Geschwisterregelung wird auf TOP 2 verwiesen.
Beschlussvorschläge:
Vorschlag 1:
Der MGR stimmt der Empfehlung des HFA vom 28.01.2021 zur Änderung der Gebühren ab 01.04.2021 wie folgt zu:
Die monatliche Gebühr beträgt
für 2 Tage 60,-- €
für 3 Tage 70,-- €
für 4 Tage 80,-- €
für 5 Tage 90,-- €
Vorschlag 2:
Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu:
Die monatliche Gebühr beträgt
für 2 Tage 60,-- €
für 3 Tage 70,-- €
für 4 Tage 80,-- €
für 5 Tage 90,-- €
Vorschlag 3:
Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu:
Die monatliche Gebühr beträgt
für 2 Tage ,-- €
für 3 Tage ,-- €
für 4 Tage ,-- €
für 5 Tage ,-- €
Vorschlag 4 (Geschwisterkindermäßigung)
Der MGR beschließt in § 5 der Gebührensatzung Mittagsbetreuung folgende Geschwisterermäßigung:
Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte (Kindergarten oder Kinderkrippe) oder die Mittagsbetreuung des Marktes Zusmarshausen besuchen, wird eine Gebührenermäßigung für das 2. Kind in Höhe von 25 % (---%) und für das 3. Kind in Höhe von 100 % der jeweiligen Gebühr gewährt. Ermäßigt wird jeweils die Gebühr für das ältere Kind.
Vorschlag 5 (Dynamisierung)
Der MGR beschließt in § 4 Abs. 2 der Gebührensatzung Mittagsbetreuung folgende Dynamisierung:
In Abs. 1 sind die Gebühren ab 01.09.2021 dargestellt. Die nachfolgende Dynamisierung ergibt für die Folgejahre andere Beträge. Die Gebühren nach Abs. 1 erhöhen sich zum 01.09. jeden Jahres (oder jeden zweiten Jahres) (beginnend ab _________) um 3,0 %. Die errechneten Gebühren werden auf volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet und im Mitteilungsblatt des Marktes Zusmarshausen veröffentlicht.
Vorschlag 6 (Neuerlass der Satzung):
Der Neufassung der Gebührensatzung Mittagsbetreuung unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse wird zugestimmt. Die Satzung soll zum 01.09.2021 in Kraft treten. Die Satzung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen.
Diskussionsverlauf:
Die Kindergartengartenbeauftragte MR Dr. Stöhr schlägt folgenden Kompromiss zur Anpassung der Gebühren vor:
für 2 Tage 50,00 €
für 3 Tage 60,00 €
für 4 Tage 70,00 €
für 5 Tage 80,00 €