Bauleitplanung der Gemeinde Landensberg Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng", Gemeinde Landensberg Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  020. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng“ der Gemeinde Landensberg gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 09.03.2021 informiert das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng“ der Gemeinde Landesberg und bittet um erneute Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Unterlagen erhielten die Marktgemeinderäte und die internen Stellen – Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt – mit Mail vom 12.03.2021.

Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:
Kläranlage:                 Fehlanzeige
Wasserversorgung:    Keine Rückmeldung bis zur Erstellung des Sachvortrages
Technisches Bauamt: Keine Rückmeldung bis zur Erstellung des Sachvortrages

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Markt Zusmarshausen bereits im Oktober 2020 an dem Verfahren beteiligt. In der Sitzung am 15.10.2020 wurde dazu folgender Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng“ der Gemeinde Landensberg gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmung: 20:0“

Die Firma „Voltgrün Energie GmbH“ aus Regensburg (Vorhabensträger) beabsichtigt die Errichtung einer PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 3.760 kWp auf den Grundstücken mit der Flurnummer 160 und 164 der Gemarkung Glöttweng. Die Flächen befinden sich nicht im Eigentum des Vorhabenträgers, der Vorhabenträger hat sich die Verfügbarkeit der Flächen des Plangebietes sowie die Ausgleichsflächen jedoch durch langfristige Pachtverträge gesichert.

Das Plangebiet befindet sich weiterhin südwestlich des Ortsteils Glöttweng am südwestlichen Rand des Gemeindegebietes von Landensberg. Südlich grenzen wenige Flurstücke der Gemeinde Röfingen (Gemarkung Roßhaupten) an, bevor dann weiter südlich das Gemeindegebiet Jettingen-Scheppach beginnt. Das Plangebiet liegt im Naturpark „Augsburg – Westliche Wälder“. In südlicher Nachbarschaft zum Plangebiet beginnt das Landschaftsschutzgebiet „Augsburg – Westliche Wälder“.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 28.700 qm (Fl. Nr. 160 und 164, Gmkg. Glöttweng). Die Größe der überbaubaren Fläche beträgt insgesamt 26.311 qm. Mit einer Höhenbeschränkung der Solarmodule auf maximal 2,7 m und der Betriebsgebäude auf maximal 2,2 m (bei Betriebsgebäuden einschließlich Flachdach) werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild im Plangebiet und seine Umgebung minimiert.
Die vorgesehene Ausgleichsfläche (Fl. Nr. 165 Gmkg. Roßhaupten) liegt ca. 60 m südlich des Plangebietes und hat eine Größe von 6.426 qm. Es ist geeignet den Eingriff naturschutzfachlich vollständig zu kompensieren.

Erschließungswege zum angrenzenden örtlichen/Überörtlichen Verkehrsnetz sind bereits vorhanden.

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch die Bauleitplanung der Gemeinde Landensberg – vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage Fl.- Nr. 160 und 164 Gemarkung Glöttweng“ – beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 17.05.2021 16:12 Uhr