Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  021. Sitzung des Marktgemeinderates, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 021. Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2021 ö 2.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstücks der Flurnummer 2, Gemarkung Gabelbach, in den im Zusammenhang bebauten Ort Gabelbach (Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“). Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst das Grundstück Flur Nr. 2/1 sowie Teilbereiche der Grundstücke Flur Nrn. 2, 4, 14/3, 14/28, 373/4 und 373/5, jeweils Gemarkung Gabelbach, mit einer Gesamtfläche von etwa 0,2 ha. Der Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“ ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses und wird Anlage 1.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Nachdem der Marktgemeinderat eine Entscheidung zum Maß der baulichen Nutzung getroffen hat, kann das Verfahren zur Bauleitplanung mit Vorlage des Aufstellungsbeschlusses begonnen werden.

Festlegen der Bezeichnung

Die Verwaltung schlägt als Bezeichnung vor:
  1. Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach“.

Das Gremium wird um weitere Vorschläge zur Bezeichnung gebeten. Es gibt bereits die rechtskräftige Einbeziehungssatzung Nr. 50 „An der Godelstraße“ Gabelbach.



Diskussionsverlauf:
MR Johann Reitmayer fragt den anwesenden Bauherrn, ob es für das Anwesen einen Haus- oder Hofnamen gibt. Daraufhin teilt Herr … mit, dass der Hofname „Bergweber“ lautet.
Der Marktgemeinderat greift diesen Hofnamen auf und legt fest, dass dieser in die Bezeichnung der Einbeziehungssatzung mit aufgenommen wird. Eine Recherche in der Chronik hierzu wird seitens des Gremiums nicht als erforderlich angesehen.
Die Bezeichnung soll lauten: Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“.

Datenstand vom 28.05.2021 09:38 Uhr