Sachvortrag
Der MGR hat sich in seiner Sitzung am 01.08.2019 durch den Bereichsleiter des Staatlichen Bauamtes Augsburg zu einem geplanten Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen informieren lassen. Ein Lageplan ist dem Sachvortrag beigefügt.
Grundsätzlich ist das Vorhaben aus dem Sonderbaulastprogramm nicht mehr förderfähig. Eine Realisierung bzw. auch eine staatliche Förderung wären denkbar, wenn der Markt Zusmarshausen in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die entsprechende Planung übernimmt. Die Verwaltung wurde vom Marktgemeinderat schließlich beauftragt, Angebote für eine Machbarkeitsstudie mit einer Kostenannahme einzuholen. Im Rahmen dieser Voruntersuchung soll die Realisierung eines Kreisverkehrs an der Rothseekreuzung (St 2510/Augsburger Straße/Dammstraße) geprüft werden.
In Absprache mit dem Staatlichen Bauamt wurde das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt.
Diese Studie wird nunmehr durch das Planungsbüro, Frau … und Herrn …., in der Sitzung vorgestellt und soll Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen sein.
Diskussionsverlauf
Diskussion des Gremiums, dass der Bau eines Kreisverkehrs an der Rothseekreuzung aus Sicherheitsgründen zwar absolut notwendig und wichtig wäre. Allerdings stehen dem Markt Zusmarshausen derzeit keine finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung. Die erste Kosteneinschätzung von ca. 1,4 Mio. € beinhaltet noch gar nicht sämtliche Kosten, die der Bau des Kreisverkehrs mit sich bringen würde, so müssten z.B. zur Verwirklichung des Projekts auch anliegende Grundstücke erworben werden. Es ist auch zu bedenken, dass in der Gemeinde derzeit noch andere, dringlichere Projekte anstehen. Da die Realisierung des Kreisverkehrs noch einige Jahre in Anspruch nehmen würde, wäre dann aufgrund der ständigen Preissteigerungen mit erheblich höheren Kosten als der momentanen Einschätzung zu rechnen. Dies ist finanziell derzeit für den Markt Zusmarshausen schlichtweg nicht machbar.
Weitere Diskussion, ob der fünfte Ast für den Landwirtschaftsweg Richtung Schießanlage aus Kostengründen eingespart werden kann und ob der Fahrradweg rund um den gesamten Kreisverkehr mit den Querungshilfen notwendig ist, oder ob man auch hier aus Kostengründen den Fahrradweg nur halb herum um den Kreisverkehr verlaufen lassen könnte, um so einige Querungshilfen einzusparen.
Weiter wurde die Frage erörtert, ob für den Bau des Kreisverkehrs Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Sonderförderprogramm ist leider ausgelaufen, so dass dieses für den Kreisverkehr nicht mehr beantragt werden kann. Für die drei gemeindlichen Äste des Kreisverkehrs können wohl Fördermittel beantragt werden, die beiden anderen Äste hat die Gemeinde wohl zu 100 % selbst zu tragen. Die derzeitigen Fördermöglichkeiten müssen noch abgeklärt werden.
MR Vogg bittet um Einstellung der kompletten Unterlagen von Steinbacher Consult.