Städtebauliche Planungsvarianten


Daten angezeigt aus Sitzung:  038. Sitzung des Marktgemeinderates, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 3.2

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat entscheidet sich für das Städtebauliche Konzept – Variante A (Anlage Nr. 1) als Grundlage für die Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“.


Die Verwaltung wird beauftragt, abzuprüfen, ob sich aus dem beschlossenen Konzept weitere Grundstücksangelegenheiten ergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat entscheidet sich für das Städtebauliche Konzept – Variante B (Anlage Nr. 2) als Grundlage für die Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“.


Die Verwaltung wird beauftragt, abzuprüfen, ob sich aus dem beschlossenen Konzept weitere Grundstücksangelegenheiten ergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 12

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat entscheidet sich für das Städtebauliche Konzept – Variante C (Anlage Nr. 3) als Grundlage für die Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“.


Die Verwaltung wird beauftragt, abzuprüfen, ob sich aus dem beschlossenen Konzept weitere Grundstücksangelegenheiten ergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

Beschluss 4

Der südliche Weg zwischen dem bestehenden Baugebiet und dem geplanten Baugebiet soll erhalten bleiben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Büro Kling Consult GmbH hat auf der Grundlage des MGR-Beschlusses vom 17.12.2020 den Auftrag zur Durchführung der Bauleitplanung für das Baugebiet „AT nördlich von Steinekirch“ erhalten. 

Das Büro Kling Consult GmbH hat einen Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Stand 20.07.2021, erstellt. 

Hinsichtlich der Erschließung fand eine Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt statt. Zudem wurde durch die Modus Consult GmbH ein Verkehrsgutachten, Stand 06.09.2021, ausgearbeitet. 

Durch das Büro Kling Consult GmbH wurden 3 städtebauliche Varianten erarbeitet, die dem MGR 
mit den Sitzungsunterlagen zur nichtöffentlichen MGR-Sitzung am 20.01.2022 und per E-Mail am 25.01.2022 weitergeleitet wurden. Zudem erhielt der MGR mit den Sitzungsunterlagen am 20.01.2022 Erläuterungen zur Ausgangssituation und zu den Rahmenbedingungen der Planerin Frau Dipl.-Geogr. …. sowie eine Stellungnahme der Verwaltung, Stand 11.01.2022, zu den Planungsvarianten. 

Hinsichtlich der Rückerwerbsparzelle im geplanten Mischgebiet für den bisherigen Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 345 (….) hat der MGR in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 20.01.2022 den Beschluss vom 09.09.2021 dahingehend ergänzt, dass hinsichtlich der Größe mit einer Abweichung von bis zu 10 % Einverständnis besteht. 
Die Sitzungsunterlagen zur nichtöffentlichen Sitzung am 20.01.2022 enthielten in der Stellungnahme der Verwaltung Hinweise zu den vertraglichen Vereinbarungen mit den bisherigen Grundstückseigentümern … und …. 

Diesem Sachvortrag werden beigefügt:

Planungsvarianten A, B, C
Lageplan
Erläuterungen der Planerin Frau …., Kling Consult GmbH
Stellungnahme der Verwaltung, Stand 27.01.2022 
Stellungnahme MR Winkler 

Herr ….. hat sich mit Schreiben vom 10.01.2022 zu den Wirtschaftswegen für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie zur Zufahrt Wald geäußert. Dieses Schreiben wird dem MGR zur Verfügung gestellt. 

Die Fraktionen wurden im Sachvortrag zur nicht-öffentlichen MGR-Sitzung am 20.01.2022 seitens der Verwaltung um Rückmeldung zu den Planungsvarianten inkl. der Anmerkungen der Verwaltung gebeten. Diesem Sachvortrag sind die Stellungnahmen der Bürgerliste Zusmarshausen e.V. und der CSU-Fraktion beigefügt. Evtl. später noch eingehende Stellungnahmen werden über das Vorzimmer an alle Mitglieder des Marktgemeinderates weitergeleitet. 

Nach erfolgter Entscheidung des MGR für ein Planungskonzept muss die Verwaltung noch abprüfen, ob sich daraus möglicherweise weitere Grundstücksangelegenheiten ergeben.  




Diskussionsverlauf:

Zusammenfassung der vom MGR vorgebrachten Punkte zum geplanten Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“: 
1) Der Feldweg im Süden zwischen Bestandsgebiet und geplantem Baugebiet soll erhalten bleiben. Zufahrt ins Baugebiet im Südosten kann damit entfallen.

2) Die Verwirklichung eines Feldweges im Osten entlang des Baugebietes soll geprüft werden. Die hierzu erforderlichen Grundstücksverhandlungen sollen aufgenommen werden. 

3) Für das Mischgebiet soll keine Parzellierung vorgesehen werden; mit Ausnahme der Fläche für die …. im Nordwesten. 

4) Alle Straßenbreiten im Baugebiet sollen mindestens 5,50 m betragen. Im gesamten Baugebiet soll ein einseitiger, straßenbegleitender Gehweg eingeplant werden. 

5) Ein Teil der Ortseingrünung im Osten wird auf Privatgrund festgesetzt. 

6) Auf Höhe der Flur Nr. 119/2 soll eine Fußwegeverbindung zwischen Bestandsgebiet und geplantem Baugebiet eingeplant werden. 

7) Es wird eine Erweiterungsmöglichkeit nach Norden vorgesehen. 

8) Die Mehrfamilienhäuser sollen am Rand des Baugebietes stehen, mit möglichst kurzen Wegen zur Staatsstraße. 

9) Es soll nochmals eine Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt bzgl. eines 2. Anschlusses auf die Staatsstraße im Nordwesten erfolgen. Evtl. wird dann zumindest eine Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für den Lieferverkehr der … ermöglicht. 

10) Der östliche Grünstreifen soll möglichst vielen Synergieeffekten gerecht werden. 

11) Die … ist im Nordwesten des Baugebietes gut platziert. 

12) Der Fußweg im Westen des Baugebietes, der von Norden nach Süden verläuft, ist nicht erforderlich. Sollte der Fußweg jedoch für eine Querungshilfe auf der Staatsstraße erforderlich sein, ist er beizubehalten. 

13) Die Verwaltung soll abprüfen, ob sich Möglichkeiten aus dem kommunalen Förderprogramm ergeben. 

14) Der Spielplatz „Am Sand“ soll ertüchtigt werden. 

15) Der Schallschutz soll über aktive Maßnahmen gewährleistet werden (Wand oder Wall)

16) Die Erschließung des MI soll ganz im Westen des Gebietes vorgesehen werden, um lärmintensive Nutzungen zu bündeln

17) Der landwirtschaftliche Verkehr in Richtung Norden soll möglichst über einen neuen Weg außerhalb des Plangebietes geführt werden; Konflikte zwischen Wohnnutzung und landwirtschaftlicher Nutzung sollen dadurch vermieden werden.

18) Die Grünfläche im Nordwesten der Variante C sollte etwas verkleinert werden.

Datenstand vom 12.09.2022 07:34 Uhr