Veränderungen im Rahmen der Haushaltsmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
039. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.02.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag genannten Deckung der überplanmäßigen Ausgaben der laufenden Nummern 1 bis 11 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall. Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 30.000 € bzw. 60.000 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen, in beiden Fällen maximal bis zu einem Höchstbetrag von 120.000 € (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen). Darüberhinausgehende außer- und überplanmäßigen Ausgaben sind vom Marktgemeinderat zu beschließen.
Aufgrund dessen sind die nachfolgenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben entsprechend zu behandeln. Entsprechende Deckungsmittel waren in allen Fällen vorhanden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.01.2022 dem Marktgemeinderat empfohlen, der Deckung der laufenden Nummern 1 bis 11 zuzustimmen.
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Haushalts- stelle
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Text
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Ansatz
in €
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Jahresrechnungs-ergebnis in €
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Mittelbereit-stellung
in €
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üpl./
apl.
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1
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0.1300.5000
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Gebäude- und Grundstücksunter-halt; Brandschutz
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35.000
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45.243,74
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10.243,74
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Der Ausbau der Schulstraße schlug mit einer Rechnung im Haushaltsjahr 2021 zu Buche, welche nicht mehr für das Jahr berücksichtigt wurde. Zudem mussten an zwei Sirenen die Sirenenschaltkästen erneuert und ein Funkschaltempfänger ausgewechselt werden.
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2
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0.4645.5000
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Gebäude- und Grundstücksunter-halt; Kindergarten Obstgarten
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7.000
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20.604,71
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13.604,71
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
An der Brandmeldeanlage mussten die automatischen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden. Zudem fielen mehrere kleine Reparaturarbeiten am Gebäude an.
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3
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0.4649.7008
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Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG aus-wärtiger Einrich-tungen; Tagesein-richtung für Kinder
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50.000
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87.130,16
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37.130,16
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über die Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 0.4644.1714 (Zuweisungen für lfd. Zwecke, Betriebskostenförderung; Kindergarten Streitheim).
Die genauen Zahlen aus den Bescheiden stehen regelmäßig erst im Laufe des Bewilligungsjahres fest. Eine Schätzung kann daher im Voraus nur ungenau erfolgen.
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4
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0.5800.5100
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Unterhalt des sonstigen unbe-weglichen Vermögens; Park-anlagen und öffentliche Grün-flächen
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20.000
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34.280,10
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14.280,10
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Zwei Rechnungen einer beauftragten Firma über ausgeführte Arbeiten im Jahr 2020 ging erst Anfang Januar 2021 ein.
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5
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0.6300.5165
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Unterhalt: Grünanlagen u. ä.; Gemeindestraßen
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70.000
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81.492,71
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11.492,71
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Aufgrund der starken Unwetterereignisse mussten verschiedene Bäume gefällt werden. Auch wurde damit begonnen, ein Baumkataster anzulegen.
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6
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0.7850.5100
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Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens; Wirtschaftswege
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20.000
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32.654,85
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12.654,85
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Aufgrund der Unwetterereignisse mussten deutlich mehr Feldwege als geplant saniert werden.
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7
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0.8151.6410
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Umsatzsteuer und dgl.; Wasserversorgung
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10.000
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57.737,87
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40.737,87
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Zweckbindungsring 6410 (35.480,71 €) und Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 0.9000.0030 (Gewerbesteuer; 5.257,16 €).
Für den steuerlichen Abschluss des Jahres 2019 musste eine ungeplante Nachzahlung getätigt werden.
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8
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0.8500.5100
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Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens u. a. Waldwege; Land- und forstwirt-schaftliche Unternehmen
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25.000
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42.661,84
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17.661,84
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Die Waldwege mussten ebenfalls aufgrund der starken Unwetterereignisse teilweise saniert werden. U. a. wurden die Hauptwege im Spitalholz sowie am Kellerberg und Wasserberg erneuert.
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9
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0.2112.7131
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Zuweisungen für lfd. Zwecke an Zweckverbände und dgl. für Grundschüler Zus (Schulverbands-umlage)
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543.000
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594.107,45
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50.507,45
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 0.9000.0030 (Gewerbesteuer).
Der Haushalt des Schulverbandes wurde erst nach dem Markt fertiggestellt. Folglich konnte mit keiner exakten Zahl kalkuliert werden.
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10
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0.4643.4140
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Entgelte für tariflich Beschäftigte; Kindergarten Gabelbach
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296.000
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324.881,99
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28.881,99
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Beim Kindergarten Gabelbach ging man von einer früheren Einsparung aus. Diese wirkte sich allerdings erst im September/Oktober tatsächlich aus.
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11
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0.9000.8100
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Gewerbesteuerum-lage; Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
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355.100
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674.004,00
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318.904,00
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Zweckbindungsring 8100.
Aufgrund deutlicher Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, mussten dementsprechend auch höherer Umlagezahlungen geleistet werden.
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Datenstand vom 25.03.2022 08:52 Uhr