Bauleitplanung Markt Welden
14. Änderung des Flächennutzungsplans
Information über die Planung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
049. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.08.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Welden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit Mail vom 19.07.2022 informiert das Ingenieurbüro PUNCTOplan in Aichach über die 14. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Welden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen gem. § 2 Abs. 4 BauGB bis 22.08.2022.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 20.07.2022 zu.
Von den internen Stellen kamen keine Einwände gegen die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Bauleitplanung „Solarpark Reutern“ Nr. 38 des Marktes Welden erforderlich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden beeinträchtigt werden.
Datenstand vom 09.09.2022 10:27 Uhr