Bahnprojekt Ulm-Augsburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  056. Sitzung des Marktgemeinderates, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 9

Kurzbericht

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer berichtet kurz über das Dialogforum am 15.11.2022, an dem er teilgenommen hat:

Zunächst fanden über einen Zeitraum von ca. einer Stunde Streitgespräche zwischen den anwesenden Vertretern der Bürgerinitiativen und den Projektgruppen statt. 

Es wurde dann die Methodik der Trassenauswahl vorgestellt, die jedoch unbefriedigend für alle Anwesenden war. 

Die DB unterteilt die Trassenfindung in drei grobe Bereiche: Verkehr/Technik, Raum/Umwelt und Kosten. Die Aussage im Dialogforum war, dass die Unterkriterien vom Dialogforum selbst erarbeitet werden sollen. Der Prozess soll im Januar 2023 beginnen, man sollte sich hier interkommunal vernetzen und abstimmen. 

Abschließend hat Herr … noch mitgeteilt, dass er einen weiteren Bereich aufnehmen möchte, nämlich Klimaverträglichkeit. 

MR Hubert Kraus teilt hierzu noch mit, dass es bei den Streitereien zu Anfang des Dialogforums um die Beschädigung am Infomobil ging. Herr … hat mitgeteilt, dass er die Trassenauswahl bis Ende 2023 vornimmt. Sollte die Wahl auf die Bestandsstrecke fallen, sind keine Investitionen an bestehenden Bahnhöfen geplant.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass zur Anfrage von Herrn … bezüglich der Betrachtung von Schallquellen zwischenzeitlich eine Antwort von Herrn …. der Projektkommunikation Bahnprojekt-Ulm-Augsburg vorliegt. 

Diese lautet wie folgt:

„Hallo Herr …,

grundsätzlich werden Schallquellen isoliert betrachtet. Das ist in der 16. BImSchV so geregelt. Dort ist nicht vorgesehen, dass der Geräuschpegel zweier oder mehrerer Verkehrsträger zusammen betrachtet wird.
 
Eine Ausnahme gibt es dennoch: wenn der neue oder zu ändernde Verkehrsweg (in unserem Fall die Eisenbahn) zusammen mit der Belastung eines vorhandenen Verkehrsträgers (die Autobahn) insgesamt zu einer Lärmbelastung führt, die mit Gesundheitsgefahren oder einem Eingriff in die Substanz des Eigentums verbunden ist, kann ein Summenpegel gebildet werden. Die Rechtsprechung zieht diese Grenze bei etwa 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts in Wohngebieten und 72 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts in Mischgebieten. Wichtig in dem Zusammenhang: es gibt keine allgemeingültigen Ansprüche, vielmehr wird jeder Einzelfall gesondert betrachtet und abgewogen.
 
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Viele Grüße
Projektkommunikation
Bahnprojekt Ulm-Augsburg“

Datenstand vom 15.12.2022 11:39 Uhr